Dauerstelle
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Im Kanton Bern gibt es 5'601 Arbeitsstätten in den Branchen, die Dachdecker/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Dachdecker/in EFZ
5'601
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Bern
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Als Dachdeckerin oder Dachdecker EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Bern, bei einem Dachdecker- oder Gebäudehüllenbetrieb, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Eine feste Ansprechperson begleitet Sie bei uns von der Bewerbung bis zum ersten Arbeitstag und darüber hinaus. Wir fragen, welche Materialien Sie kennen, ob Sie lieber im Neubau oder bei Sanierungen arbeiten, und schlagen Ihnen nur Einsätze vor, die passen. Bei Temporäreinsätzen kümmern wir uns um Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Bern Bern mit 6'056, Thun mit 2'377, Biel/Bienne mit 1'514, Köniz mit 1'451 und Moosseedorf mit 1'220 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Dachdecker/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Bern bieten Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Nennen Sie Ihren gelernten Beruf so genau wie möglich, zum Beispiel mit EFZ oder EBA. Geben Sie an, ab wann Sie verfügbar sind und wie weit Sie fahren möchten. Diese drei Angaben entscheiden, wie schnell wir Sie vorschlagen können.
Halten Sie Ihr Telefon in den Tagen nach der Bewerbung erreichbar. Viele Betriebe brauchen schnell eine Antwort, und eine verpasste Rückmeldung kostet manchmal den Einsatz.

Zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Dachdecker/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'119.
Im Kanton Bern gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal, in der Agglomeration Bern der des Hochlohngebiets. Für Dachdecker/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Kanton Bern rund 6,2 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Bern ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Für Dachdecker/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Vor dem Einsatz klären wir das mit Ihnen und dem Dachdeckerbetrieb. Absturzsicherung, Gurte und Spezialwerkzeug stellt meist der Betrieb, Arbeitskleidung, Handschuhe und gute Sicherheitsschuhe bringen Sie je nach Vereinbarung selbst mit. Sie erfahren vorher genau, was bereitliegt, damit Sie am ersten Tag sicher aufs Dach steigen können.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Bern nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (je nach Lohngebiet, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Bern sind Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 334 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Bern 202'014, Biel/Bienne 44'244, Thun 29'665 und Köniz 22'461 (BFS, STATENT 2024).
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
Ihre nächste Stelle
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für den Kanton Bern.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr