Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Malters LU
- Malters LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Im Kanton Luzern gibt es 2'545 Arbeitsstätten in den Branchen, die Dachdecker/innen EFZ beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Dachdecker/in EFZ
2'545
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Beides ist mit uns möglich. Als Dachdeckerin oder Dachdecker EFZ können Sie für eine Bausaison einspringen, eine feste Stelle antreten oder über Try & Hire zuerst testen, ob Betrieb und Team passen. Schicken Sie uns Ihren Lebenslauf.
Wichtig sind Sorgfalt, Sicherheitsbewusstsein und Teamgeist auf dem Gerüst. Haben Sie im Ausland gelernt, schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welche Materialien und Dachformen Sie kennen. Wir prüfen Ihre Erfahrung genau und sagen Ihnen offen, welche Stellen in Frage kommen und wo ein Schweizer Abschluss verlangt wird.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern liegen in Luzern: 2'959 Beschäftigte, gefolgt von Emmen mit 2'114, Kriens mit 1'281, Malters mit 865 und Rothenburg mit 862 (BFS, STATENT 2024). Wer als Dachdecker/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Luzern bieten Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Zentralschweiz einen Zentralwert von CHF 6'259 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'578, das obere über CHF 7'037 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Luzern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Für Dachdecker/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Diese Branchen stellen im Kanton Luzern rund 7,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern betrug im Herbst 2026 2,0 %, gemeldet waren 4'737 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Dachdecker/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Bevor Sie im Kanton Luzern beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, natürlich. Wer früher als Dachdecker oder in der Gebäudehülle mit anderer Fachrichtung gelernt hat, ist bei uns willkommen. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, wann und mit welchem Abschluss Sie gelernt haben und welche Dächer Sie heute decken. Wir erklären dem Betrieb Ihren Werdegang, damit Ihr Können richtig eingeordnet wird.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Luzern sind Luzern, Emmen, Sursee, Kriens und Rothenburg (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 79 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
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