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In der Berufsgruppe von Elektroinstallateur/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 6'398 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Elektroinstallateur/innen EFZ im Kanton Schaffhausen, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'398
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroinstallateur/in EFZ
351
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Schaffhausen
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schaffhausen
525
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Schaffhausen
Verteiler montieren, Leitungen einziehen, Anlagen in Betrieb nehmen und sauber messen: Wenn das Ihr Alltag ist, sind Sie bei uns richtig. Wir bringen Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ mit Betrieben zusammen, die gute Leute schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen mit Ihnen, welche Einsätze und Stellen wirklich zu Ihnen passen.
Gefragt sind Elektroinstallateure in der Installation von Verteilern und Unterverteilungen, beim Einziehen und Anschliessen, bei der Inbetriebnahme mit Messprotokoll, bei Photovoltaik-Anbindungen oder bei der Gebäudeautomation. Manche Einsätze dauern ein paar Wochen, andere führen in eine Festanstellung. Sie entscheiden, was Sie wollen, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten.
Die meisten Arbeitsplätze in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Schaffhausen liegen in Schaffhausen: 1'177 Beschäftigte, gefolgt von Neuhausen am Rheinfall mit 284, Beringen mit 194, Hallau mit 124 und Thayngen mit 101 (BFS, STATENT 2024). Wer als Elektroinstallateur/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bieten Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Zwischen CHF 5'537 und CHF 7'370 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Elektroinstallateur/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Im Kanton Schaffhausen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Elektroinstallateur/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

Im Kanton Schaffhausen sind 351 Arbeitsstätten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
2'295 von 49'147 Beschäftigten im Kanton Schaffhausen arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,7 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Schaffhausen 1'385 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 3,1 % (SECO). Gleichzeitig waren 525 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Schaffhausen ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Elektroinstallateur/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Mit Try & Hire beginnen Sie als Elektroinstallateurin oder Elektroinstallateur temporär bei einem Betrieb. Passt es für beide Seiten, wechseln Sie in eine Festanstellung. Sie können aber auch nur temporär arbeiten, etwa um verschiedene Betriebe kennenzulernen, oder direkt eine Dauerstelle suchen. Sagen Sie uns einfach, was Sie sich wünschen.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Schaffhausen sind es 351 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Eine kurze Einführung im Betrieb, dann geht es los. Fragen zu Lohn oder Vertrag klären Sie mit uns, Fragen zur Arbeit mit dem Betrieb.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Im Kanton Schaffhausen gibt es 26 Gemeinden mit 90'087 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 (BFS, STATENT 2024).
Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein
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