Dauerstelle
Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Bischofszell TG
- Bischofszell TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Elektroinstallateur/innen EFZ temporär im Thurgau mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'398
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroinstallateur/in EFZ
1'459
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Bewerben Sie sich bei uns. Wir finden für Sie eine passende Stelle in einem Elektrobetrieb, temporär, fest oder zuerst temporär mit Aussicht auf eine Festanstellung. Sie sagen uns, was Sie können und was Sie suchen, wir kümmern uns um den Rest.
Bei uns haben Sie eine feste Ansprechperson, die Ihren Beruf kennt und Sie von der Bewerbung bis zum ersten Arbeitstag begleitet. Wir fragen nach, welche Arbeiten Ihnen liegen, ob Neubau, Sanierung oder Service, und schlagen Ihnen nur Einsätze vor, die dazu passen. Bei Temporäreinsätzen kümmern wir uns um Lohnabrechnung, Versicherungen und die ganze Administration.
Amriswil, Frauenfeld, Weinfelden, Kreuzlingen und Romanshorn: In diesen Gemeinden im Kanton Thurgau arbeiten die meisten Menschen in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 3'427 (BFS, STATENT 2024). Allein Amriswil zählt 1'014 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wer aus einem Land der EU oder der EFTA kommt, kann für kurze Einsätze oft über das Meldeverfahren für bis zu 90 Tage im Jahr arbeiten. Längere Anstellungen brauchen eine Bewilligung. Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt.
Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'398 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'537, ein Viertel mehr als CHF 7'370 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.

9'629 Beschäftigte in 1'459 Arbeitsstätten: So gross ist im Thurgau der Bereich Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Elektroinstallateur/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Gemessen an allen Beschäftigten im Thurgau machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,4 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Thurgau 3'558 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,2 % (SECO). Gleichzeitig waren 1'829 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Elektroinstallateur/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.
Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Mit Try & Hire beginnen Sie als Elektroinstallateurin oder Elektroinstallateur temporär bei einem Betrieb. Passt es für beide Seiten, wechseln Sie in eine Festanstellung. Sie können aber auch nur temporär arbeiten, etwa um verschiedene Betriebe kennenzulernen, oder direkt eine Dauerstelle suchen. Sagen Sie uns einfach, was Sie sich wünschen.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr