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Mit Lehrabschluss verdienen Elektroplaner/innen EFZ temporär im Kanton Freiburg mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 7'474
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroplaner/in EFZ
1'669
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Dann sprechen wir die gleiche Sprache. Wir bringen Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ mit Büros und Betrieben zusammen, die Wert auf saubere Planung legen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, ob Sie fest, temporär für ein Projekt oder mit Try & Hire einsteigen möchten.
Bei uns müssen Sie sich nicht auf jede Stelle einzeln bewerben. Sie erzählen uns, was Sie suchen, und wir stellen Sie passenden Büros vor. Vorher erfahren Sie, um welche Projekte es geht, wie das Team arbeitet und wie die Anstellung aussieht. Erst wenn Sie einverstanden sind, geben wir Ihre Unterlagen weiter.
Nach Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Freiburg Bulle mit 926, Matran mit 535, Fribourg mit 512, Villars-sur-Glâne mit 496 und Düdingen mit 491 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Elektroplaner/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Freiburg bieten Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Ob Sie einen Führerausweis haben und ein eigenes Auto, fragen wir im Formular, weil manche Einsätze früh beginnen oder ausserhalb liegen. Ohne Auto suchen wir Stellen, die mit Bahn und Bus gut erreichbar sind.
Wechselt der Einsatzort während eines Einsatzes, etwa von einer Baustelle zur nächsten, sagt Ihnen der Betrieb das rechtzeitig. Wir achten darauf, dass der neue Ort für Sie erreichbar bleibt.

Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Espace Mittelland einen Zentralwert von CHF 7'474 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 6'485, das obere über CHF 8'605 (BFS).
Im Kanton Freiburg gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Kanton Freiburg arbeiten 10'253 Menschen in den Branchen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Elektroplaner/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Freiburg machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 6,1 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg liegt mit 2,5 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Freiburg sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Elektroplaner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, vor allem für Projektphasen mit viel Arbeit, etwa eine grosse Ausschreibung oder eine Ausführungsplanung unter Zeitdruck. Viele Elektroplanerinnen und Elektroplaner suchen aber eine Dauerstelle, und auch die vermitteln wir. Mit Try & Hire können Sie ein Büro zuerst im Einsatz kennenlernen und dann fest bleiben.
Vor allem in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Freiburg sind es 1'669 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Freiburg sind Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 119 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr