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167'232 Menschen arbeiten im Kanton Freiburg in 24'434 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
167'232
Beschäftigte im Kanton Freiburg
14'591
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Ein Personalbüro für alle Fälle: Wir besetzen feste Stellen, verleihen Personal auf Zeit und übernehmen auf Wunsch die Anstellung von Leuten, die Sie selbst gefunden haben. Für Betriebe im Kanton Freiburg ist dieselbe Ansprechperson für alles zuständig.
Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Abgerechnet wird, was gearbeitet wurde: Ihr Betrieb bestätigt den wöchentlichen Rapport, wir stellen die Stunden in Rechnung. Lohnadministration, Versicherungsmeldungen und Lohnausweis entfallen für Sie.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.
Bei Try & Hire ist die Fachkraft zuerst als Temporärkraft bei Ihnen. Passt es, stellen Sie sie fest an. So sehen Sie im Alltag, ob jemand ins Team passt, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Eine Entschädigung an den Verleiher ist nur erlaubt, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und die Person innert drei Monaten danach zu Ihnen wechselt. Sie ist höchstens so hoch wie der Betrag für Verwaltungsaufwand und Gewinn bei einem dreimonatigen Einsatz, bereits Bezahltes wird angerechnet (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Auf Erziehung und Unterricht entfallen 1'169 davon mit 14'591 Beschäftigten, auf Detailhandel 1'592 mit 10'126. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Kanton Freiburg 48 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 71 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 24 Prozent in Industrie und Bau.
Gefragt sind im Kanton Freiburg Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Detailhandel kommen besonders Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager zum Einsatz.
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe im Kanton Freiburg zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte im Kanton Freiburg (Lohngebiet Normal, Stand 2026).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Ein Rechenbeispiel für den Kanton Freiburg: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 21.22 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 25.70 brutto. Für Gelernte sind es CHF 25.86 bzw. CHF 31.32 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 7'507, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg bei 2,5 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Freiburg 586 offene Stellen gemeldet.
Wer im Kanton Freiburg kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Wollen Ihre Temporärkräfte mitkommen, klären wir Vertrag und Lohn neu und übernehmen die Administration ab dem vereinbarten Tag.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
CHF 21.22 für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih im Kanton Freiburg (Lohngebiet Normal). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte im Kanton Freiburg (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Freiburg. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr