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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Jobs als Elektroplaner/in EFZ für den Thurgau

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Thurgau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Elektroplaner/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Thurgau und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Kennzahlen für den Thurgau

Als Elektroplanerin / Elektroplaner EFZ im Thurgau arbeiten

Als Elektroplanerin oder Elektroplaner EFZ planen Sie in der Region Thurgau Elektroanlagen für Wohnhäuser und Gewerbebauten, vom Vorprojekt bis zur Abnahme. Wir helfen Ihnen, das Büro zu finden, dessen Projekte und Arbeitsweise zu Ihnen passen. Ihre Ansprechperson kennt die Branche und nimmt sich Zeit für Ihre Fragen.

Planung mit Perspektive

Typische Aufgaben sind Projektierung und Berechnung, Installationspläne und Schemas, Leistungsverzeichnisse und Offertvergleiche, Koordination mit Architektur und Haustechnik sowie Revisionsunterlagen nach der Ausführung. Manche Büros sind auf Wohnbau spezialisiert, andere auf Industrie, Spitäler oder Infrastruktur. Wir finden mit Ihnen heraus, was Sie interessiert.

Gemeinden mit den meisten Stellen für Elektroplaner/innen EFZ

Die meisten Arbeitsplätze in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Thurgau liegen in Amriswil: 1'014 Beschäftigte, gefolgt von Frauenfeld mit 886, Weinfelden mit 520, Kreuzlingen mit 519 und Romanshorn mit 488 (BFS, STATENT 2024). Wer als Elektroplaner/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Festanstellung nach dem Einsatz im Thurgau

Aus einem Temporäreinsatz kann eine feste Stelle werden. Das ist kein Zufall: Viele Betriebe suchen über den Personalverleih Leute, die sie später übernehmen möchten. Sagen Sie uns, ob Sie das wünschen.

Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.

Elektroplaner/in EFZ: Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Lohnband für Elektroplaner/innen EFZ

Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 7'127 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 6'182, das obere über CHF 8'359 (BFS).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Betriebe für Elektroplaner/innen EFZ im Thurgau

Für Elektroplaner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

Diese Branchen stellen im Thurgau rund 6,4 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,0 % (BFS, STATENT 2024).

Im Kanton Thurgau waren im Herbst 2026 1'829 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,2 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Elektroplaner/in EFZ: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Bei einem Temporäreinsatz im Thurgau ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Für Elektroplaner/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Was der Vertrag regeln muss

Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen: Jobs als Elektroplaner/in EFZ für den Thurgau

Gibt es in der Elektroplanung auch temporäre Einsätze?

Ja, vor allem für Projektphasen mit viel Arbeit, etwa eine grosse Ausschreibung oder eine Ausführungsplanung unter Zeitdruck. Viele Elektroplanerinnen und Elektroplaner suchen aber eine Dauerstelle, und auch die vermitteln wir. Mit Try & Hire können Sie ein Büro zuerst im Einsatz kennenlernen und dann fest bleiben.

Wie viele Betriebe für Elektroplaner/innen EFZ gibt es im Thurgau?

Vor allem in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Thurgau sind es 1'459 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).

Gilt für Elektroplaner/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Gibt es einen 13. Monatslohn?

Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.

Wie oft zahlen Sie den Lohn aus?

Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.

Was gilt bei den Steuern für Arbeitskräfte aus dem Ausland?

Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.

Habe ich als Temporäre oder Temporärer Ferien?

Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.

Regionen und Orte im Kanton Thurgau

Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).

Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil

Ihre nächste Stelle

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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

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