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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Jobs als Elektroplaner/in EFZ für den Kanton Zug

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Elektroplaner/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zug und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Zahlen zum Arbeitsmarkt im Kanton Zug

Jobs als Elektroplaner/in EFZ für den Kanton Zug

Als Elektroplanerin oder Elektroplaner EFZ zeichnen Sie Installationspläne, rechnen Leitungen und Absicherungen und stimmen sich mit Bauleitung und Montage ab. Bewerben Sie sich bei uns, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Zug, in einem Planungsbüro, einem Ingenieurbüro oder in der Planungsabteilung eines Installationsbetriebs.

Planung mit Perspektive

Bei uns müssen Sie sich nicht auf jede Stelle einzeln bewerben. Sie erzählen uns, was Sie suchen, und wir stellen Sie passenden Büros vor. Vorher erfahren Sie, um welche Projekte es geht, wie das Team arbeitet und wie die Anstellung aussieht. Erst wenn Sie einverstanden sind, geben wir Ihre Unterlagen weiter.

Arbeitsorte für Elektroplaner/innen EFZ im Kanton Zug

Die meisten Arbeitsplätze in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug liegen in Zug: 2'001 Beschäftigte, gefolgt von Baar mit 1'518, Cham mit 793, Steinhausen mit 587 und Risch mit 538 (BFS, STATENT 2024). Wer als Elektroplaner/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zug bieten Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Pendeln, Führerausweis und eigenes Auto

Wir schlagen Einsätze vor, die von Ihrem Wohnort aus erreichbar sind. Wer im Kanton Zug wohnt, findet oft auch Arbeit in den Nachbargemeinden. Geben Sie im Formular an, in welchen Kantonen Sie arbeiten möchten.

Wechselt der Einsatzort während eines Einsatzes, etwa von einer Baustelle zur nächsten, sagt Ihnen der Betrieb das rechtzeitig. Wir achten darauf, dass der neue Ort für Sie erreichbar bleibt.

Elektroplaner/in EFZ: Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Lohnband für Elektroplaner/innen EFZ

Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Zentralschweiz einen Zentralwert von CHF 7'381 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 6'274, das obere über CHF 8'604 (BFS).

Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.

Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Arbeitgeber für Elektroplaner/innen EFZ im Kanton Zug

In den Branchen, in denen Elektroplaner/innen EFZ meist arbeiten (Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS im Kanton Zug 787 Arbeitsstätten mit 6'602 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.

Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 4,9 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,0 % (BFS, STATENT 2024).

Im Kanton Zug waren im Herbst 2026 660 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,8 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Ihre Rechte im Temporäreinsatz im Kanton Zug

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Zug ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Elektroplaner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz

Bevor Sie im Kanton Zug beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Elektroplaner/in EFZ: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für den Kanton Zug

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

Zuerst schauen wir uns Ihren Lebenslauf und Ihre Planungsprojekte an, danach rufen wir Sie an. Im Gespräch geht es um Ihre Software, die Projektgrössen, die Sie kennen, Ihre Wunschregion und Ihr Pensum. Erst dann schlagen wir Ihnen Planungs- oder Ingenieurbüros vor. Ohne Ihr Okay gehen Ihre Unterlagen nirgendwohin, und passt gerade nichts, bleiben Sie vorgemerkt.

Gilt für Elektroplaner/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Wie viel verdienen Elektroplaner/innen EFZ im Kanton Zug?

Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 6'274, ein Viertel mehr als CHF 8'604 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.

Ich bin beim RAV angemeldet. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.

Muss ich jeden Vorschlag annehmen?

Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.

Was wird vom Lohn abgezogen?

Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.

Gemeinden im Kanton Zug

Zug, Baar, Risch und Cham sind im Kanton Zug die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 11 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).

Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen

Ihre nächste Stelle

Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.

Personalanfrage für den Kanton Zug: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten