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In der Berufsgruppe von Entwässerungstechnolog/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'119 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Entwässerungstechnolog/innen EFZ im Kanton Bern, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Entwässerungstechnologe/-technologin EFZ
6'989
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Kanton Bern
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
Als Entwässerungstechnologin oder Entwässerungstechnologe EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Bern, bei einer Kanalreinigungsfirma, einem Sanierungsbetrieb oder einem Werk, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Hilfreich sind Erfahrung mit Spül- und Saugfahrzeugen, Kenntnisse in Kanal-TV und Auswertung sowie ein freundlicher Umgang mit der Kundschaft vor Ort. Haben Sie im Ausland in diesem Bereich gearbeitet, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Geräte Sie kennen. Ehrlich sagen wir Ihnen, welche Stellen zu Ihnen passen.
Nach Beschäftigten in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros führen im Kanton Bern Bern mit 10'167, Köniz mit 2'424, Thun mit 2'291, Biel/Bienne mit 2'049 und Lyss mit 1'148 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Entwässerungstechnolog/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Bern bieten Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Wöchentlicher Lohn heisst: Sie warten nicht bis Ende Monat. Den Rapport der Woche schicken Sie oder Ihr Einsatzbetrieb uns bis Freitag, spätestens bis Montag. Am Dienstag zahlen wir aus, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'542, das obere über CHF 6'709 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Bern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (je nach Lohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Bern machen Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros rund 6,8 % aus, im Schweizer Durchschnitt 7,2 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Bern 12'208 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,2 % (SECO). Gleichzeitig waren 4'108 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Entwässerungstechnolog/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei vielen Kanalreinigungsfirmen gehört ein Notfalldienst dazu, weil Verstopfungen nicht auf Bürozeiten warten. Es gibt aber auch Stellen in der Inspektion oder Sanierung mit planbaren Arbeitszeiten. Sagen Sie uns im Gespräch, was für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie Pikett geregelt ist.
Vor allem in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros. Im Kanton Bern sind es 6'989 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Bern sind Bern, Biel/Bienne, Thun, Köniz und Burgdorf (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 334 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Bern mit 202'014, Biel/Bienne mit 44'244, Thun mit 29'665 und Köniz mit 22'461 (BFS, STATENT 2024).
Bern · Biel/Bienne · Thun · Köniz · Burgdorf
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