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In der Berufsgruppe von Fachleute Betriebsunterhalt EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 4'946 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Fachleute Betriebsunterhalt EFZ im Kanton Freiburg, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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CHF 4'946
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ
1'156
Arbeitsstätten Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau im Kanton Freiburg
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Schulhaus, Verwaltungsgebäude, Wohnüberbauung oder Werkhof: Als Fachfrau oder Fachmann Betriebsunterhalt EFZ haben Sie in der Region Freiburg viele Einsatzorte. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Fachrichtung, Ihren Stärken und Ihren Wünschen und stellt Sie nur dort vor, wo Aufgaben und Team zu Ihnen passen.
Im Betriebsunterhalt sind Sie oft die erste Ansprechperson, wenn etwas nicht funktioniert. Wir zeigen Ihnen Stellen, in denen diese Rolle geschätzt wird, und sagen Ihnen vorher offen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und Bereitschaftsdienste dazugehören. Ohne Ihr Einverständnis stellen wir Sie bei keinem Betrieb vor.
Nach Beschäftigten in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau führen im Kanton Freiburg Fribourg mit 2'115, Bulle mit 476, Gibloux mit 443, Villars-sur-Glâne mit 265 und Granges-Paccot mit 226 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Fachleute Betriebsunterhalt EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Freiburg (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.

Ein Viertel verdient weniger als CHF 4'352, ein Viertel mehr als CHF 5'827 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Freiburg machen Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau rund 4,1 % aus, im Schweizer Durchschnitt 4,2 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Freiburg ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Fachleute Betriebsunterhalt EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Im Hausdienst kümmern Sie sich vor allem um Gebäude, Haustechnik, Reinigung und Umgebung. Im Werkdienst arbeiten Sie meist für eine Gemeinde oder einen grossen Betrieb an Strassen, Werkleitungen, Grünanlagen und im Winterdienst. Sagen Sie uns, welche Richtung Sie gelernt haben und was Sie interessiert. Wir schlagen Ihnen passende Stellen vor.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Immobilienwesen und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau. Im Kanton Freiburg sind es 1'156 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Von Fribourg, Bulle und Villars-sur-Glâne bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Freiburg arbeiten 167'232 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr