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Im Kanton Solothurn gibt es 1'846 Arbeitsstätten in den Branchen, die Fachleute Wärmesysteme beschäftigen (BFS, STATENT 2024). Wir bringen Sie mit diesen Betrieben zusammen, temporär oder fest. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme
1'846
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Kanton Solothurn
3,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Solothurn
1'291
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Solothurn
Messen, einstellen, reparieren und der Kundschaft erklären, warum die Anlage jetzt effizienter läuft: Das ist Service an Wärmesystemen. Wir bringen Fachleute für Wärmesysteme mit Betrieben zusammen, die Erfahrung und Kundenkontakt schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Anlagen und Gebiete Sie interessieren.
Der eidgenössische Fachausweis als Fachfrau oder Fachmann für Wärmesysteme ist eine Weiterbildung, kein Lehrabschluss. Meist steht eine Lehre als Heizungsinstallateurin oder Heizungsinstallateur EFZ oder in einem verwandten Beruf am Anfang. Wichtig sind ein Führerausweis, Geduld bei der Fehlersuche und ein freundlicher Umgang mit der Kundschaft.
Die meisten Arbeitsplätze in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Kanton Solothurn liegen in Olten: 1'105 Beschäftigte, gefolgt von Solothurn mit 951, Zuchwil mit 609, Biberist mit 424 und Oensingen mit 407 (BFS, STATENT 2024). Wer als Fachmann/Fachfrau Wärmesysteme flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Solothurn bieten Olten mit 23'566, Solothurn mit 22'346, Grenchen mit 10'684 und Zuchwil mit 6'044 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Espace Mittelland einen mittleren Monatslohn von CHF 6'119 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'542, ein Viertel mehr als CHF 6'709 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Im Kanton Solothurn gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Fachleute Wärmesysteme mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Kanton Solothurn arbeiten 10'505 Menschen in den Branchen Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros (BFS, STATENT 2024). Für Fachleute Wärmesysteme bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Solothurn machen Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros rund 6,9 % aus, im Schweizer Durchschnitt 7,2 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Solothurn beträgt 3,0 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Fachleute Wärmesysteme 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Bevor Sie im Kanton Solothurn beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das ist von Betrieb zu Betrieb verschieden. In der Heizperiode gehört Pikett im Service oft dazu, manchmal im Wechsel mit Kolleginnen und Kollegen. Sagen Sie uns, wie viel Pikett für Sie passt. Wir nennen Ihnen vor jeder Vorstellung, wie der Dienst organisiert ist und wie er abgegolten wird.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Espace Mittelland weniger als CHF 5'542, ein Viertel mehr als CHF 6'709 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Solothurn sind Olten, Solothurn, Grenchen, Zuchwil und Oensingen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 104 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Olten 23'566, Solothurn 22'346, Grenchen 10'684 und Zuchwil 6'044 (BFS, STATENT 2024).
Olten · Solothurn · Grenchen · Zuchwil · Oensingen
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr