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Zwei Handwerker lachen in der Pause auf einer Palette, einer hält einen Kaffee

Jobs für Le Grand-Saconnex

Mindestens CHF 22.70 pro Stunde ohne und CHF 27.62 mit Berufsabschluss: Das gilt in Le Grand-Saconnex für Temporärarbeit (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Sie Einsätze und feste Stellen in der Region. Die Bewerbung ist kostenlos.

Ihr persönlicher Bereich

Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

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Wir brauchen Ihren Lebenslauf und Ihre Unterlagen, damit wir Sie gezielt vermitteln können und Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich bekommen.

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Arbeit in Le Grand-Saconnex in Zahlen

Jobs für Le Grand-Saconnex: wo gearbeitet wird

In Le Grand-Saconnex zählt das BFS 811 Arbeitsstätten mit 12'358 Beschäftigten (STATENT 2024). Die meisten arbeiten in Lagerei und Verkehrsdienstleistungen, Sicherheitsdienste und Verbände und Vereine. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.

Ob Baustelle, Werkhalle, Lager oder Büro: in Le Grand-Saconnex gibt es 811 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Wir kennen viele davon und wissen, wer gerade Leute sucht.

Rund 2 Prozent der Beschäftigten in Le Grand-Saconnex arbeiten in Industrie und Bau, 98 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 15,2 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).

Aus dem Ausland in den Einsatz

Wer aus einem Land der EU oder der EFTA kommt, kann für kurze Einsätze oft über das Meldeverfahren für bis zu 90 Tage im Jahr arbeiten. Längere Anstellungen brauchen eine Bewilligung. Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt.

Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.

Zuerst temporär, dann fest

Bei Try & Hire beginnen Sie temporär und wechseln später in eine feste Stelle beim Einsatzbetrieb. Sie lernen den Betrieb kennen, der Betrieb lernt Sie kennen, danach entscheiden beide Seiten.

Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Arbeiten in Pendeldistanz von Le Grand-Saconnex

Viele Stellen liegen nicht im Ort selbst, sondern in Pendeldistanz. Von Le Grand-Saconnex nach Meyrin sind es rund 1 km, nach Vernier rund 3 km und nach Lancy rund 4 km Luftlinie. Diese drei Gemeinden zählen zusammen 79'941 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024). Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie fahren möchten.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Lohn und Mindestlohn in Le Grand-Saconnex

Der mittlere Bruttolohn aller Vollzeitstellen lag in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'998 im Monat (BFS, LSE 2024). Für Temporärarbeit in Le Grand-Saconnex legt der GAV Personalverleih eine Untergrenze fest: mit Lehre CHF 27.62, ohne Lehre CHF 22.70 pro Stunde, Stand 2026.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Was vom Bruttolohn abgezogen wird

Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

So schützt Sie das Gesetz im Einsatz

Bei einem Temporäreinsatz in Le Grand-Saconnex ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.

Was der Vertrag regeln muss

Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Wenn der Einsatz endet

Ein Temporäreinsatz kann schneller enden als eine Festanstellung. In den ersten drei Monaten eines unbefristeten Einsatzes gilt eine Frist von mindestens zwei Tagen, danach bis Ende des sechsten Monats mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Später gilt das Obligationenrecht.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

In fünf Schritten zum Einsatz

Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.

Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.

  • Online bewerben oder anrufen
  • Gespräch und Unterlagen
  • Vorschlag einer Stelle
  • Vorstellung und Zusage
  • Beginn in Le Grand-Saconnex oder in der Nähe

Welche Unterlagen Sie brauchen

Haben Sie Ihren Lebenslauf gerade nicht zur Hand, bewerben Sie sich trotzdem. Beruf, Wohnort, Verfügbarkeit und Kontakt genügen für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch.

Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Stellenmeldepflicht: Vorrang für Stellensuchende

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen für Le Grand-Saconnex

Wo finde ich freie Stellen in Le Grand-Saconnex?

Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.

Wie aktuell sind Ihre Stellenangebote in Le Grand-Saconnex?

Laufend. Besetzte Stellen nehmen wir vom Netz. Neue Stellen in Ihrer Region melden wir Ihnen nach der Bewerbung.

Was macht eine Stellenvermittlung für Le Grand-Saconnex?

Neben Temporäreinsätzen vermitteln wir Dauerstellen. Sie haben eine feste Ansprechperson, die Sie auf Gespräche vorbereitet und bis zur Unterschrift begleitet.

Haben Sie auch Stellen in Meyrin, Vernier, Lancy und Onex?

Ja. Sagen Sie uns, wo Sie wohnen und wie Sie unterwegs sind, mit Auto, Velo oder öffentlichem Verkehr. Wir schlagen nur Stellen mit einem zumutbaren Arbeitsweg vor.

Haben Sie Stellen für Quereinsteigende?

Ja, als Hilfskraft oder angelernt. Ohne Abschluss gilt in Le Grand-Saconnex temporär ein Mindestlohn von CHF 22.70 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Mit Praxis steigen Lohn und Auswahl an Einsätzen.

Was gilt, wenn ich im Einsatz krank werde?

Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).

Habe ich als Temporäre oder Temporärer Ferien?

Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).

Was erwartet mich am ersten Arbeitstag?

Eine kurze Einführung im Betrieb, dann geht es los. Fragen zu Lohn oder Vertrag klären Sie mit uns, Fragen zur Arbeit mit dem Betrieb.

Weitere Fragen (3)
Muss ich Quellensteuer zahlen?

Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.

Kann ich in Teilzeit arbeiten?

Ja, viele Einsätze sind auch in Teilzeit möglich, etwa im Büro oder in der Logistik. Nennen Sie uns Ihr Pensum und Ihre freien Tage.

Finde ich Stellen, die ich mit dem öffentlichen Verkehr erreiche?

Viele Einsätze sind mit Bahn und Bus erreichbar. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie ein Fahrzeug haben, dann berücksichtigen wir das.

Le Grand-Saconnex und Umgebung

12'775 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Le Grand-Saconnex (BFS, STATPOP 2025). Zur Gemeinde gehören Genève. In der Nähe liegen Meyrin, Vernier, Lancy und Onex. Unser Sitz ist rund 230 km entfernt.

Genève

Ihre nächste Stelle

Arbeit in Le Grand-Saconnex gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Le Grand-Saconnex.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten