Offene Stellen für Le Grand-Saconnex
In Le Grand-Saconnex arbeiten 12'358 Menschen in 811 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Temporärstellen und Dauerstellen bei Betrieben in Le Grand-Saconnex und Umgebung. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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Zahlen zum Arbeitsmarkt in Le Grand-Saconnex
811
Arbeitsstätten in Le Grand-Saconnex
12'358
Beschäftigte in Le Grand-Saconnex
CHF 22.70 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
Wo in Le Grand-Saconnex Stellen offen sind
In Le Grand-Saconnex zählt das BFS 811 Arbeitsstätten (STATENT 2024). Die meisten arbeiten in Lagerei und Verkehrsdienstleistungen, Sicherheitsdienste und Verbände und Vereine. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.
Wir besetzen in Le Grand-Saconnex Stellen für Hilfskräfte, Angelernte und Fachleute mit Lehrabschluss. In der Region wohnen allein in Le Grand-Saconnex 12'775 Menschen (BFS, STATPOP 2025), entsprechend kurz sind oft die Arbeitswege.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Le Grand-Saconnex 97 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 98 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 2 Prozent in Industrie und Bau.
Stundenrapport und Auszahlung
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.
Bewilligung und Meldeverfahren
Für eine Stelle in der Schweiz brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung, je nach Staatsangehörigkeit und Stelle eine andere: zum Beispiel B, C, G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder L für Kurzaufenthalte. Welche Sie haben, geben Sie bei der Bewerbung an.
Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.
Arbeitsorte rund um Le Grand-Saconnex
Wer aus Le Grand-Saconnex pendelt, findet Arbeit in Meyrin mit 25'546 Beschäftigten, Vernier mit 26'081 Beschäftigten, Lancy mit 28'314 Beschäftigten und Onex mit 5'094 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, ob Sie mit Auto, Velo oder öffentlichem Verkehr unterwegs sind, dann prüfen wir den Arbeitsweg für jede Stelle.

Lohn bei Temporärarbeit in Le Grand-Saconnex
Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Le Grand-Saconnex gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Genf: mindestens CHF 22.70 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 27.62 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 33.44 brutto pro Stunde.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Abzüge für Sozialversicherungen
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie, was von Ihrem Stundenlohn netto bleibt. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV, die Unfallversicherung und je nach Lohn die Pensionskasse. Ferien und Feiertage zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Ihre Rechte im Temporäreinsatz in Le Grand-Saconnex
Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Wie lange Sie arbeiten dürfen
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden in Industrie, Büro und technischen Berufen und 50 Stunden für die übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).
Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

In fünf Schritten zum Einsatz
Die Bewerbung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Danach meldet sich Ihre Ansprechperson und bespricht mit Ihnen, was passt.
Passt ein Vorschlag nicht, lehnen Sie ihn ab, ohne Nachteil. Wir melden uns mit dem nächsten, sobald etwas Passendes da ist.
- Lebenslauf hochladen oder anrufen
- Gespräch mit Ihrer Ansprechperson
- Vorschlag eines Einsatzes oder einer Stelle
- Vertrag mit Lohn, Arbeitszeit und Dauer
- Erster Arbeitstag, Lohn jede Woche
Lebenslauf, Zeugnisse und Ausweise
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Arbeitsmarkt im Kanton Genf
Im Kanton Genf waren im Herbst 2026 1'729 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 5,3 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.
Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsgesetz ArG
- Obligationenrecht OR
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV 2
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
Netto aus dem Stundenlohn
Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Netto pro Stunde, höchstens
- 31.17
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Fragen und Antworten: Offene Stellen für Le Grand-Saconnex
Wo finde ich freie Stellen in Le Grand-Saconnex?
Unsere offenen Stellen in Le Grand-Saconnex und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen?
Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.
Welche Kündigungsfrist gilt im Temporäreinsatz?
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Finde ich Stellen, die ich mit dem öffentlichen Verkehr erreiche?
Wir prüfen den Arbeitsweg bei jedem Vorschlag, auch mit dem öffentlichen Verkehr und für frühe Arbeitszeiten.
Haben Sie Stellen für Quereinsteigende?
Ja, vor allem in Lager, Logistik, Produktion und als Hilfskraft auf der Baustelle. Sagen Sie uns, was Sie schon gemacht haben, auch im Ausland, dann suchen wir passende Einsätze.
Wie werden Ferien bei Stundenlohn bezahlt?
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Was wird vom Lohn abgezogen?
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Weitere Fragen (3)
Wie erhalte ich die Unterlagen für die Steuererklärung?
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Brauche ich eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten?
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Kann ich mehrere Einsätze nacheinander machen?
Wir suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz oder eine feste Stelle und versuchen, Lücken kurz zu halten.
Nachbarorte von Le Grand-Saconnex
Meyrin, Vernier, Lancy, Onex und Carouge GE liegen Le Grand-Saconnex am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Genf. Bis zu unserem Sitz sind es rund 230 km Luftlinie.
Genève
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