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Zwei Handwerker lachen in der Pause auf einer Palette, einer hält einen Kaffee

Offene Stellen für den Kanton Basel-Stadt

18'644 Arbeitsstätten zählt das BFS im Kanton Basel-Stadt, die meisten Stellen bietet die Branche Pharma (STATENT 2024). Über uns finden Sie Einsätze und Dauerstellen in Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro. Die Bewerbung kostet Sie nichts.

Offene Stellen im Kanton Basel-Stadt

Inserate im Kanton Basel-StadtZur ganzen Auswahl

Ihr persönlicher Bereich

Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.

Bewerben ohne Umweg

Lebenslauf als PDF oder Foto genügt. Ihre Ansprechperson ruft Sie an.

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Wann können wir Sie am besten anrufen?

 

Wir brauchen Ihren Lebenslauf und Ihre Unterlagen, damit wir Sie gezielt vermitteln können und Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich bekommen.

Datei wählen oder hierher ziehenPDF, Word oder ein gut lesbares Foto vom Handy, höchstens 10 MB.

Arbeit im Kanton Basel-Stadt in Zahlen

Freie Stellen und Einsätze im Kanton Basel-Stadt

Die meisten arbeiten in Pharma, Erziehung und Unterricht und Gastronomie. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.

Wir kennen viele davon und wissen, wer gerade Leute sucht.

Rund 16 Prozent der Beschäftigten im Kanton Basel-Stadt arbeiten in Industrie und Bau, 84 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 10,8 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).

Arbeitsweg im Kanton Basel-Stadt

Wir schlagen Einsätze vor, die von Ihrem Wohnort aus erreichbar sind. Wer im Kanton Basel-Stadt wohnt, findet oft auch Arbeit in den Nachbargemeinden. Geben Sie im Formular an, in welchen Kantonen Sie arbeiten möchten.

Wer bereit ist umzuziehen oder zu pendeln, gibt das im Formular an. So sehen wir auch Stellen weiter weg, die zu Ihrem Beruf passen.

Ohne Lehrabschluss zum Einsatz

Nicht jede Stelle verlangt einen Lehrabschluss. Auf dem Bau, in der Produktion, im Lager und in der Reinigung sind auch Hilfskräfte gefragt. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und genug Deutsch, um Anweisungen zu verstehen.

Ein Führerausweis der Kategorie B hilft, weil Baustellen und Betriebe nicht immer gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Kurse wie der Staplerausweis öffnen weitere Türen, fragen Sie Ihre Ansprechperson danach.

Wo im Kanton Basel-Stadt die meisten Stellen sind

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt bieten Basel mit 196'083, Riehen mit 5'407 und Bettingen mit 333 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Lohn und Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. Im Kanton Basel-Stadt gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 27.62 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 33.44 brutto pro Stunde.

Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Nordwestschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'488, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'129 und für Handwerksberufe bei CHF 6'232 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Vom Brutto zum Netto

Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.

Was der Vertrag regeln muss

Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Wenn der Einsatz endet

Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.

So kommen Sie zur Stelle im Kanton Basel-Stadt

Vom Hochladen des Lebenslaufs bis zum Vertrag läuft alles über eine feste Ansprechperson. So wissen Sie immer, wen Sie anrufen können.

Vor dem ersten Arbeitstag wissen Sie, wo Sie sich melden, wer Sie einarbeitet und welche Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Fragen klären Sie direkt mit uns.

  • Lebenslauf hochladen oder anrufen
  • Gespräch mit Ihrer Ansprechperson
  • Vorschlag eines Einsatzes oder einer Stelle
  • Vertrag mit Lohn, Arbeitszeit und Dauer
  • Erster Arbeitstag, Lohn jede Woche

Bewerbung ohne Motivationsschreiben

Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.

Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Wie viele Stellen im Kanton Basel-Stadt offen sind

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Basel-Stadt 4'565 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 4,4 % (SECO). Gleichzeitig waren 1'564 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle
Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnrechner für Temporäre

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Hochlohngebiet.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen: Offene Stellen für den Kanton Basel-Stadt

Gibt es im Kanton Basel-Stadt freie Jobs ab sofort?

Unsere offenen Stellen im Kanton Basel-Stadt und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.

Was verdiene ich temporär im Kanton Basel-Stadt mindestens?

Mit Berufsabschluss mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 22.39 (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.

Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?

Höchstens 45 Stunden pro Woche in Industrie, Büro und technischen Berufen, 50 Stunden in den übrigen (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit mindestens 25 Prozent Zuschlag bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).

Was wird vom Lohn abgezogen?

Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).

Kann ich einen Einsatz ablehnen?

Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.

Haben Sie Stellen für Quereinsteigende?

Ja, vor allem in Lager, Logistik, Produktion und als Hilfskraft auf der Baustelle. Sagen Sie uns, was Sie schon gemacht haben, auch im Ausland, dann suchen wir passende Einsätze.

Was passiert nach dem Ende eines Einsatzes?

Endet ein Einsatz, melden wir uns mit dem nächsten Vorschlag, sofern Sie das möchten.

Bekomme ich einen Lohnausweis?

Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.

Weitere Fragen (3)
Gibt es einen 13. Monatslohn?

Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.

Was gilt, wenn ich im Einsatz krank werde?

Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Anfang genügt der Lebenslauf. Für den Vertrag brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung sowie Zeugnisse und Diplome Ihres Berufs.

Arbeitsorte im Kanton Basel-Stadt

Im Kanton Basel-Stadt gibt es 3 Gemeinden mit 204'157 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Basel, Riehen und Bettingen. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton.

Basel · Riehen · Bettingen

Ihre nächste Stelle

Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Kanton Basel-Stadt und Umgebung, temporär oder fest.

Personalanfrage für den Kanton Basel-Stadt: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten