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Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt im Kanton Basel-Stadt bei CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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18'644
Arbeitsstätten im Kanton Basel-Stadt
201'823
Beschäftigte im Kanton Basel-Stadt
17'018
Beschäftigte in Pharma, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Stadt
1'564
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Stadt
Ein Personalbüro übernimmt, was im Betrieb Zeit kostet: Inserate, Vorauswahl, Gespräche, Referenzen und bei Temporäreinsätzen Vertrag und Lohn. Im Kanton Basel-Stadt arbeiten wir mit Betrieben aus Handwerk, Industrie, Logistik und Verwaltung.
Der Personalverleih ist im Kanton Basel-Stadt ein eigener Wirtschaftszweig: 123 Arbeitsstätten mit 7'372 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Fällt jemand kurzfristig aus, rufen Sie uns an oder markieren Sie die Anfrage als dringend. Wir suchen sofort in unserem Pool und sagen Ihnen ehrlich, ob wir bis zum gewünschten Tag jemanden vorschlagen können.
Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.

Nach Beschäftigten führt im Kanton Basel-Stadt die Branche Pharma mit 17'018 Personen in 33 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 18'644 Arbeitsstätten und 201'823 Beschäftigte (STATENT 2024).
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist im Kanton Basel-Stadt vertreten: 123 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 84 Prozent der Stellen.
Typische Berufe der Branche Pharma sind Produktionsmitarbeitende und Logistikerinnen. In der Branche Erziehung und Unterricht arbeiten oft Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Basel-Stadt kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. Im Kanton Basel-Stadt heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb im Kanton Basel-Stadt kennenlernt.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft im Kanton Basel-Stadt: Basislohn nach GAV CHF 22.39, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.12 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Basel, Riehen und Bettingen sind im Kanton Basel-Stadt die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 3 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Basel 196'083, Riehen 5'407 und Bettingen 333 (BFS, STATENT 2024).
Basel · Riehen · Bettingen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Basel-Stadt, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr