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Zwei Handwerker lachen in der Pause auf einer Palette, einer hält einen Kaffee

Personalbüro für den Kanton Basel-Stadt

Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt im Kanton Basel-Stadt bei CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.

Offene Stellen im Kanton Basel-Stadt

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Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Fachkräfte anfragen

Für Betriebe im Kanton Basel-Stadt: Beruf, Zeitraum und Einsatzort nennen, wir melden uns rasch.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Arbeitsmarkt im Kanton Basel-Stadt in Zahlen

Personalbüro für Betriebe im Kanton Basel-Stadt

Ein Personalbüro übernimmt, was im Betrieb Zeit kostet: Inserate, Vorauswahl, Gespräche, Referenzen und bei Temporäreinsätzen Vertrag und Lohn. Im Kanton Basel-Stadt arbeiten wir mit Betrieben aus Handwerk, Industrie, Logistik und Verwaltung.

Der Personalverleih ist im Kanton Basel-Stadt ein eigener Wirtschaftszweig: 123 Arbeitsstätten mit 7'372 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.

Mit dem bisherigen Personal zu uns

Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.

Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Dringende Anfragen

Fällt jemand kurzfristig aus, rufen Sie uns an oder markieren Sie die Anfrage als dringend. Wir suchen sofort in unserem Pool und sagen Ihnen ehrlich, ob wir bis zum gewünschten Tag jemanden vorschlagen können.

Vertrag, Lohn und Versicherungen übernehmen wir auch bei kurzen Einsätzen. Sie bestätigen am Ende der Woche die Stunden.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Wo im Kanton Basel-Stadt gearbeitet wird

Nach Beschäftigten führt im Kanton Basel-Stadt die Branche Pharma mit 17'018 Personen in 33 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 18'644 Arbeitsstätten und 201'823 Beschäftigte (STATENT 2024).

Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist im Kanton Basel-Stadt vertreten: 123 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.

Der Dienstleistungssektor stellt rund 84 Prozent der Stellen.

Fachkräfte für die Betriebe im Kanton Basel-Stadt

Typische Berufe der Branche Pharma sind Produktionsmitarbeitende und Logistikerinnen. In der Branche Erziehung und Unterricht arbeiten oft Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih im Kanton Basel-Stadt

Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Basel-Stadt kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. Im Kanton Basel-Stadt heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen

Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Von der Anfrage zum Einsatz im Kanton Basel-Stadt

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb im Kanton Basel-Stadt kennenlernt.

Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.

  • Anfrage online oder am Telefon
  • Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
  • Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
  • Verleihvertrag mit Stundensatz
  • Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche

Wie sich der Stundensatz zusammensetzt

Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft im Kanton Basel-Stadt: Basislohn nach GAV CHF 22.39, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.12 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Stellenmeldepflicht und RAV

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.

Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Personalbüro für den Kanton Basel-Stadt

Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?

Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.

Was steht im Verleihvertrag?

Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?

Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.

Was heisst Try & Hire?

Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.

Wo ist Ihr Büro?

Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.

Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.

Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?

Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.

Gibt es bei Temporären eine Probezeit?

Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).

Arbeitsorte im Kanton Basel-Stadt

Basel, Riehen und Bettingen sind im Kanton Basel-Stadt die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 3 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Basel 196'083, Riehen 5'407 und Bettingen 333 (BFS, STATENT 2024).

Basel · Riehen · Bettingen

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Basel-Stadt, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten