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Bauführer telefoniert auf der Baustelle, neben ihm der Polier mit den Plänen

Personalvermittlung für den Kanton Basel-Stadt

Im Kanton Basel-Stadt zählt das Bundesamt für Statistik 18'644 Arbeitsstätten mit 201'823 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben im Kanton Basel-Stadt Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.

Offene Stellen im Kanton Basel-Stadt

Inserate im Kanton Basel-StadtZur ganzen Auswahl

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie im Kanton Basel-Stadt brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Zahlen für den Kanton Basel-Stadt

Personalvermittlung für den Kanton Basel-Stadt: so finden wir die Person

Personalvermittlung bedeutet bei uns: Wir fragen genau nach, was die Stelle verlangt, suchen in unserem Bestand und mit Inseraten und schlagen nur Personen vor, mit denen wir gesprochen haben. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihrem Betrieb im Kanton Basel-Stadt, bevor wir mit der Suche beginnen.

Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.

Was die Stellenmeldepflicht bedeutet

Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.

Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

Stellenvermittlung für Betriebe

Für eine Dauerstelle klären wir zuerst das Profil: Aufgaben, Ausbildung, Erfahrung, Lohnrahmen und Arbeitszeit. Danach suchen wir in unserem Bewerberpool und darüber hinaus und führen die ersten Gespräche.

Für Stellen in meldepflichtigen Berufen gilt die Stellenmeldepflicht beim RAV. Wir sagen Ihnen bei der Anfrage, ob Ihre Stelle betroffen ist und was das für den Zeitplan heisst.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Betriebe im Kanton Basel-Stadt nach Branchen

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Pharma (17'018), Erziehung und Unterricht (14'882) und Gastronomie (9'851).

Mit 7'372 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih im Kanton Basel-Stadt (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.

Rund 16 Prozent der Beschäftigten im Kanton Basel-Stadt arbeiten in Industrie und Bau, 84 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 10,8 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).

Welche Fachleute wir im Kanton Basel-Stadt vermitteln

Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe im Kanton Basel-Stadt sind besonders Produktionsmitarbeitende und Logistikerinnen gefragt, dazu Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende.

Was das Gesetz beim Personalverleih im Kanton Basel-Stadt verlangt

Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Basel-Stadt ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz

Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Ablauf einer Personalanfrage

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Bedarf melden, online oder per Telefon
  • Profil der Stelle gemeinsam klären
  • Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Start im Betrieb im Kanton Basel-Stadt, Betreuung während des Einsatzes

Was eine Festanstellung im Kanton Basel-Stadt kostet

Wer im Kanton Basel-Stadt eine Fachkraft fest anstellt, zahlt ihr den Lohn selbst und meldet sie bei Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung an. Der Arbeitgeber trägt 4,35 % für die AHV, 0,7 % für die IV und 0,25 % für die EO, dazu 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung (Art. 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV, Art. 3 AVIG).

Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).

Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.

Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Basel-Stadt

Mit 4,4 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Basel-Stadt im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.

Wer im Kanton Basel-Stadt kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Gesetze, Ämter und Verträge

Lohnkosten einer Dauerstelle berechnen

Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.

Ausgangswert: mittlerer Monatslohn der Berufsgruppe (BFS, LSE 2024)

Jahreslohn brutto
81'016
AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
4'294
Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
891
Lohnkosten pro Jahr
86'201

CHF 7'183 pro Monat, auf 12 Monate verteilt

Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.

Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Festanstellung anfragen

Fragen und Antworten: Personalvermittlung für den Kanton Basel-Stadt

Wie teuer ist Temporärpersonal im Kanton Basel-Stadt?

Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: im Kanton Basel-Stadt CHF 33.44 für Gelernte und CHF 27.12 für Ungelernte (Hochlohngebiet, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.

Wer zahlt den Lohn der Temporärkraft?

Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.

Können Sie mehrere Fachkräfte gleichzeitig stellen?

Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.

Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?

Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.

Wo finde ich iPersonal?

Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.

Welcher Mindestlohn gilt im Kanton Basel-Stadt?

Im Kanton Basel-Stadt gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).

Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?

Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.

Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?

In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.

Gemeinden im Kanton Basel-Stadt

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Basel-Stadt sind Basel, Riehen und Bettingen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 3 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Basel 196'083, Riehen 5'407 und Bettingen 333 (BFS, STATENT 2024).

Basel · Riehen · Bettingen

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

Arbeit im Kanton Basel-Stadt gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten