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In Gland arbeiten 8'185 Menschen in 1'150 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Temporärstellen und Dauerstellen bei Betrieben in Gland und Umgebung. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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1'150
Arbeitsstätten in Gland
8'185
Beschäftigte in Gland
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
Die meisten arbeiten in Detailhandel, Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau und Grosshandel. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Gland temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Gland 58 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 86 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 13 Prozent in Industrie und Bau.
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.
Kurze Einsätze eignen sich, um Lücken zu überbrücken oder neben einer Ausbildung zu arbeiten. Sagen Sie uns, an welchen Tagen Sie können, dann richten wir die Vorschläge danach.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den Lohn ebenfalls jede Woche, nach den Stunden im Rapport. Wie Ferien und Feiertage abgegolten werden, steht im Einsatzvertrag.
Rund um Gland liegen Prangins (rund 3 km), Bursinel (rund 3 km), Nyon (rund 5 km) und Morges (rund 19 km). Dort arbeiten zusammen 32'554 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Wie hoch Ihr Stundenlohn in Gland mindestens ist, hängt von Ihrer Ausbildung ab: CHF 22.39 ohne Abschluss, CHF 24.30 mit vier Jahren Praxis, CHF 27.62 mit Lehrabschluss (GAV Personalverleih 2026, Hochlohngebiet). Darauf kommen Feiertags- und Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Wollen Sie aufhören, gelten für Sie dieselben Fristen wie für uns: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG). Melden Sie sich früh, dann planen wir gemeinsam den nächsten Schritt.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.

Die Bewerbung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Danach meldet sich Ihre Ansprechperson und bespricht mit Ihnen, was passt.
Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Ja, auch in den Nachbarorten. Wir fragen Sie nach Ihrem Wohnort und nach dem Verkehrsmittel und schlagen nur Stellen vor, die Sie gut erreichen.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Gland liegt im Kanton Waadt, rund 208 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Prangins, Bursinel, Nyon und Morges. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr