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Mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne und CHF 27.62 mit Berufsabschluss: Das gilt in Lausanne für Temporärarbeit (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Sie Einsätze und feste Stellen in der Region. Die Bewerbung ist kostenlos.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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13'911
Arbeitsstätten in Lausanne
131'223
Beschäftigte in Lausanne
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
Am meisten Arbeitsplätze in Lausanne bietet die Branche Erziehung und Unterricht mit 10'717 Beschäftigten, danach folgen Personalvermittlung und Personalverleih (8'337) und Detailhandel (6'253), so das BFS in der STATENT 2024. Wir vermitteln in Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Wir besetzen in Lausanne Stellen für Hilfskräfte, Angelernte und Fachleute mit Lehrabschluss. In der Region wohnen allein in Lausanne 145'596 Menschen (BFS, STATPOP 2025), entsprechend kurz sind oft die Arbeitswege.
Rund 5 Prozent der Beschäftigten in Lausanne arbeiten in Industrie und Bau, 95 Prozent im Dienstleistungssektor. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 9,4 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Die Dauer eines Einsatzes steht im Einsatzvertrag. Bei offenen Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Fristen: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage vom vierten bis zum sechsten Monat. Danach gelten die üblichen Fristen.
Zwischen zwei Einsätzen bleiben Sie in unserem Bewerberpool. Eine neue Bewerbung brauchen Sie nicht, Ihre Unterlagen sind bei uns gespeichert und Sie können sie jederzeit ergänzen.
Lohnabzüge sind kein Kleingedrucktes. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie Woche für Woche, was für AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung abgezogen wird. Wer quellensteuerpflichtig ist, sieht auch diesen Abzug.
Verunfallen Sie bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, melden Sie es dem Betrieb und uns am selben Tag. Wir übernehmen die Meldung an die Versicherung. Bei Krankheit gilt dasselbe: zuerst Bescheid geben, dann das Arztzeugnis schicken.
Viele Stellen liegen nicht im Ort selbst, sondern in Pendeldistanz. Von Lausanne nach Prilly sind es rund 3 km, nach Pully rund 3 km und nach Renens VD rund 4 km Luftlinie. Diese drei Gemeinden zählen zusammen 31'358 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024). Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie fahren möchten.

In der Grossregion Genferseeregion verdiente die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten mehr als CHF 6'998 im Monat, ein Viertel weniger als CHF 5'500 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Bei Temporärarbeit gilt als Untergrenze der GAV Personalverleih: in Lausanne CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung, Stand 2026.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent an AHV, IV und EO und 1,1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung (AHVG, IVG, EOV, AVIG). Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, kommt die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung dazu (Art. 13 UVV). Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken sind Sie in der beruflichen Vorsorge versichert.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die in Lausanne gelten.
Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.
Ihre Arbeitszeit richtet sich nach dem Einsatzbetrieb in Lausanne, begrenzt durch das Arbeitsgesetz. Hat die Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bau oder in der Gebäudetechnik, gelten dessen Arbeitszeiten und Zuschläge auch für Sie (Art. 20 AVG).

Sie müssen nicht auf ein passendes Inserat warten. Wir nehmen Ihre Bewerbung auf und melden uns, sobald ein Einsatz oder eine Stelle passt.
Wer sich bewährt, wird oft für weitere Einsätze angefragt oder fest übernommen. Ihre Ansprechperson begleitet Sie dabei.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Ja. Geben Sie Ihr Wunschpensum bei der Bewerbung an. Ab acht Stunden pro Woche bei uns sind Sie auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert (Art. 13 UVV).
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Nach GAV Personalverleih 2026 gilt in Lausanne der Mindestlohn des Hochlohngebiets: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Abschluss, CHF 24.30 angelernt, CHF 27.62 mit Berufsabschluss. Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Rund um Lausanne liegen Prilly, Pully, Renens VD und Lutry. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 145'596 Menschen (BFS, STATPOP 2025).
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