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2'502 Arbeitsstätten zählt das BFS in Nyon, die meisten Stellen bietet die Branche Erziehung und Unterricht (STATENT 2024). Über uns finden Sie Einsätze und Dauerstellen in Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro. Die Bewerbung kostet Sie nichts.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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Lebenslauf als PDF oder Foto genügt. Ihre Ansprechperson ruft Sie an.
2'502
Arbeitsstätten in Nyon
17'908
Beschäftigte in Nyon
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
Die meisten arbeiten in Erziehung und Unterricht, Elektronik, Optik und Uhren und Sport und Freizeit. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.
Ein Temporäreinsatz ist oft der schnellste Weg zu Arbeit in Nyon. Sie lernen Betriebe kennen, sammeln Erfahrung und bekommen den Lohn jede Woche. Aus vielen Einsätzen wird später eine feste Stelle.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Elektronik, Optik und Uhren mit 1'101 und Sport und Freizeit mit 1'089 Beschäftigten; im Schnitt sind es 7,2 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Auf dem Bau sind Vollzeitstellen häufig, im Büro und in der Logistik gibt es auch Einsätze mit kleinerem Pensum oder an einzelnen Tagen. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen ehrlich, was realistisch ist.
Ändert sich Ihre Verfügbarkeit, melden Sie es Ihrer Ansprechperson. Wir passen die Vorschläge an und rufen nicht für Einsätze an, die nicht zu Ihnen passen.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.
Wer aus Nyon pendelt, findet Arbeit in Eysins mit 2'258 Beschäftigten, Prangins mit 2'110 Beschäftigten, Duillier mit 394 Beschäftigten und Gland mit 8'185 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, ob Sie mit Auto, Velo oder öffentlichem Verkehr unterwegs sind, dann prüfen wir den Arbeitsweg für jede Stelle.

Der mittlere Bruttolohn aller Vollzeitstellen lag in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'998 im Monat (BFS, LSE 2024). Für Temporärarbeit in Nyon legt der GAV Personalverleih eine Untergrenze fest: mit Lehre CHF 27.62, ohne Lehre CHF 22.39 pro Stunde, Stand 2026.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Auf der Lohnabrechnung sehen Sie jede Abzugsposition: AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, Nichtberufsunfall ab acht Wochenstunden, berufliche Vorsorge ab 22'680 Franken Jahreslohn und, wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung C haben, die Quellensteuer.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Ein befristeter Einsatz endet am vereinbarten Datum. Ein unbefristeter Einsatz kann in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen Frist enden, danach bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG). Wir sagen Ihnen früh, wie es weitergeht, und suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.

Die Bewerbung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Danach meldet sich Ihre Ansprechperson und bespricht mit Ihnen, was passt.
Vor dem ersten Arbeitstag wissen Sie, wo Sie sich melden, wer Sie einarbeitet und welche Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Fragen klären Sie direkt mit uns.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Waadt beträgt 4,9 %, schweizweit sind es 3,0 %. Mit einer vollständigen Bewerbung und Flexibilität beim Arbeitsweg finden Sie trotzdem rasch Einsätze. (SECO, Herbst 2026)
Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Unsere offenen Stellen in Nyon und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Nachbargemeinden sind Eysins, Prangins, Duillier und Gland. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
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