Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Horw LU
- Horw LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne und CHF 25.86 mit Berufsabschluss: Das gilt in Horw für Temporärarbeit (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Sie Einsätze und feste Stellen in der Region. Die Bewerbung ist kostenlos.
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926
Arbeitsstätten in Horw
5'384
Beschäftigte in Horw
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'092
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Zentralschweiz
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
5'384 Beschäftigte in 926 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024): in Horw gibt es viele Betriebe, die Leute suchen, oft kurzfristig. Besonders gefragt sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Horw temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Horw 34 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 88 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 10 Prozent in Industrie und Bau.
Ob Sie einen Führerausweis haben und ein eigenes Auto, fragen wir im Formular, weil manche Einsätze früh beginnen oder ausserhalb liegen. Ohne Auto suchen wir Stellen, die mit Bahn und Bus gut erreichbar sind.
Wechselt der Einsatzort während eines Einsatzes, etwa von einer Baustelle zur nächsten, sagt Ihnen der Betrieb das rechtzeitig. Wir achten darauf, dass der neue Ort für Sie erreichbar bleibt.
Bei der Temporärarbeit gibt es drei Beteiligte: Sie, die iPersonal AG als Arbeitgeberin und den Einsatzbetrieb. Ihren Arbeitsvertrag schliessen Sie mit uns ab, gearbeitet wird im Betrieb, der Sie anfordert. Dort sagt Ihnen die Vorgesetzte oder der Polier, was zu tun ist.
Für den Personalverleih braucht es in der Schweiz eine Bewilligung. Die iPersonal AG hat sie für die Schweiz und für Einsätze über die Grenze, ausgestellt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Rund um Horw liegen Luzern (rund 4 km), Kriens (rund 4 km), Ebikon (rund 7 km) und Emmen (rund 8 km). Dort arbeiten zusammen 123'014 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Horw gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zentralschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'479, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'166 und für Handwerksberufe bei CHF 6'272 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Auf der Lohnabrechnung sehen Sie jede Abzugsposition: AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, Nichtberufsunfall ab acht Wochenstunden, berufliche Vorsorge ab 22'680 Franken Jahreslohn und, wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung C haben, die Quellensteuer.

Ihre Rechte im Einsatz in Horw sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden in Industrie, Büro und technischen Berufen und 50 Stunden für die übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).
Bevor Sie in Horw beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Ob Sie sofort anfangen möchten oder erst in einigen Wochen: Sagen Sie es uns bei der Bewerbung. Wir suchen dann gezielt nach Einsätzen und Stellen in Horw und in der Umgebung.
Vor dem ersten Arbeitstag wissen Sie, wo Sie sich melden, wer Sie einarbeitet und welche Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Fragen klären Sie direkt mit uns.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

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CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Horw liegt im Wahlkreis Luzern-Land im Kanton Luzern, rund 49 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Luzern, Kriens, Ebikon und Emmen. Zur Gemeinde gehören auch Kastanienbaum und St. Niklausen LU. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
Kastanienbaum · St. Niklausen LU
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