Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Sursee LU
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Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient im Kanton Luzern mindestens CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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34'296
Arbeitsstätten im Kanton Luzern
274'115
Beschäftigte im Kanton Luzern
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'092
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Zentralschweiz
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
Im Kanton Luzern zählt das BFS 34'296 Arbeitsstätten mit 274'115 Beschäftigten (STATENT 2024). Die meisten arbeiten in Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt im Kanton Luzern temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Rund 21 Prozent der Beschäftigten im Kanton Luzern arbeiten in Industrie und Bau, 74 Prozent im Dienstleistungssektor und 5 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 8 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Ein Temporärbüro stellt Sie an und verleiht Sie an einen Betrieb, der für eine bestimmte Zeit Leute braucht. Ihr Lohn kommt von uns, Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmt der Betrieb. So steht es auch im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das den Personalverleih in der Schweiz regelt.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.
Luzern 84'539, Emmen 17'272, Sursee 15'051 und Kriens 14'056: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Luzern (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Der Lohn hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab, nach unten begrenzt ihn der GAV Personalverleih. Im Kanton Luzern sind es 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte und CHF 21.22 für Ungelernte (Lohngebiet Normal). Zum Vergleich: Der mittlere Bruttomonatslohn aller Berufe lag in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 7'092 (BFS, LSE 2024).
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zentralschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'479, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'166 und für Handwerksberufe bei CHF 6'272 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Luzern sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.
Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.

Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.
Die Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Am Dienstag nach dem Rapport ist der Lohn unterwegs.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Luzern 4'737 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,0 % (SECO). Gleichzeitig waren 2'451 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Viele Einsätze sind mit Bahn und Bus erreichbar. Geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie ein Fahrzeug haben, dann berücksichtigen wir das.
Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Lebenslauf als PDF oder Foto. Zeugnisse, Diplome, Führerausweis und Bewilligung reichen Sie nach, sobald ein Einsatz konkret wird.
Ja. Geben Sie Ihr Wunschpensum bei der Bewerbung an. Ab acht Stunden pro Woche bei uns sind Sie auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert (Art. 13 UVV).
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Im Kanton Luzern gibt es 79 Gemeinden mit 441'500 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Luzern, Emmen, Sursee, Kriens und Rothenburg. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton.
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
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