Offene Stellen für Meyrin
Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient in Meyrin mindestens CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Genf). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Lohn und Stellen in Meyrin
2'094
Arbeitsstätten in Meyrin
25'546
Beschäftigte in Meyrin
CHF 22.70 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
Freie Stellen und Einsätze in Meyrin
25'546 Beschäftigte in 2'094 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024): in Meyrin gibt es viele Betriebe, die Leute suchen, oft kurzfristig. Besonders gefragt sind Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Meyrin temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Meyrin 93 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 76 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 24 Prozent in Industrie und Bau.
Der erste Einsatztag
Planen Sie den Arbeitsweg vor dem ersten Tag. Viele Baustellen beginnen früh am Morgen. Kommt etwas dazwischen, rufen Sie uns an, wir informieren den Betrieb.
Nach den ersten Tagen fragen wir nach, wie es läuft. Passt etwas nicht, suchen wir eine Lösung mit Ihnen und dem Betrieb.
Jobsuche in Meyrin: drei Tipps
Eine kurze, vollständige Bewerbung bringt mehr als lange Texte. Lebenslauf, Telefonnummer, Beruf und Verfügbarkeit genügen. Fehlt etwas, fragt Ihre Ansprechperson im Gespräch nach.
Halten Sie Ihr Telefon in den Tagen nach der Bewerbung erreichbar. Viele Betriebe brauchen schnell eine Antwort, und eine verpasste Rückmeldung kostet manchmal den Einsatz.
Arbeiten in Pendeldistanz von Meyrin
Rund um Meyrin liegen Le Grand-Saconnex (rund 1 km), Vernier (rund 2 km), Lancy (rund 4 km) und Onex (rund 4 km). Dort arbeiten zusammen 71'847 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Was Sie in Meyrin verdienen
Der mittlere Bruttolohn aller Vollzeitstellen lag in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'998 im Monat (BFS, LSE 2024). Für Temporärarbeit in Meyrin legt der GAV Personalverleih eine Untergrenze fest: mit Lehre CHF 27.62, ohne Lehre CHF 22.70 pro Stunde, Stand 2026.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Vom Brutto zum Netto
Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Was im Arbeitsvertrag stehen muss
Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Höchstarbeitszeit und Zuschläge
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden in Industrie, Büro und technischen Berufen und 50 Stunden für die übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).
Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Von der Bewerbung zum ersten Arbeitstag
Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.
Wer sich bewährt, wird oft für weitere Einsätze angefragt oder fest übernommen. Ihre Ansprechperson begleitet Sie dabei.
- Profil mit Beruf, Region und Pensum anlegen
- Passende Stellen von uns erhalten
- Gespräch und Kennenlernen des Betriebs
- Vertrag vor dem Einsatz
- Stundenrapport am Freitag, Auszahlung am Dienstag
Welche Unterlagen Sie brauchen
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Stellenmeldepflicht: Vorrang für Stellensuchende
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Arbeitsgesetz ArG
- Obligationenrecht OR
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG
- Erwerbsersatzverordnung EOV
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV 2
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
Was bleibt netto?
Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Netto pro Stunde, höchstens
- 31.17
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für Meyrin
Wo finde ich freie Stellen in Meyrin?
Unsere offenen Stellen in Meyrin und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.
Bekomme ich einen Lohnausweis?
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Habe ich als Temporäre oder Temporärer Ferien?
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Was erwartet mich am ersten Arbeitstag?
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Wie schnell kann ein Einsatz enden?
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn?
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Gibt es einen 13. Monatslohn?
Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.
Weitere Fragen (3)
Welche Unterlagen brauche ich?
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Muss ich Quellensteuer zahlen?
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
Brauche ich ein Auto?
Wir prüfen den Arbeitsweg bei jedem Vorschlag, auch mit dem öffentlichen Verkehr und für frühe Arbeitszeiten.
Meyrin und Umgebung
Rund um Meyrin liegen Le Grand-Saconnex, Vernier, Lancy und Onex. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 27'380 Menschen (BFS, STATPOP 2025).
Cointrin · Genève
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Ihre nächste Stelle
Arbeit in Meyrin gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Meyrin. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
