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Bauführer telefoniert auf der Baustelle, neben ihm der Polier mit den Plänen

Offene Stellen für Meyrin

Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient in Meyrin mindestens CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Genf). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.

Ihr persönlicher Bereich

Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

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Wir brauchen Ihren Lebenslauf und Ihre Unterlagen, damit wir Sie gezielt vermitteln können und Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich bekommen.

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Lohn und Stellen in Meyrin

Freie Stellen und Einsätze in Meyrin

25'546 Beschäftigte in 2'094 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024): in Meyrin gibt es viele Betriebe, die Leute suchen, oft kurzfristig. Besonders gefragt sind Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende.

Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt in Meyrin temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).

Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Meyrin 93 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 76 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 24 Prozent in Industrie und Bau.

Der erste Einsatztag

Planen Sie den Arbeitsweg vor dem ersten Tag. Viele Baustellen beginnen früh am Morgen. Kommt etwas dazwischen, rufen Sie uns an, wir informieren den Betrieb.

Nach den ersten Tagen fragen wir nach, wie es läuft. Passt etwas nicht, suchen wir eine Lösung mit Ihnen und dem Betrieb.

Jobsuche in Meyrin: drei Tipps

Eine kurze, vollständige Bewerbung bringt mehr als lange Texte. Lebenslauf, Telefonnummer, Beruf und Verfügbarkeit genügen. Fehlt etwas, fragt Ihre Ansprechperson im Gespräch nach.

Halten Sie Ihr Telefon in den Tagen nach der Bewerbung erreichbar. Viele Betriebe brauchen schnell eine Antwort, und eine verpasste Rückmeldung kostet manchmal den Einsatz.

Arbeiten in Pendeldistanz von Meyrin

Rund um Meyrin liegen Le Grand-Saconnex (rund 1 km), Vernier (rund 2 km), Lancy (rund 4 km) und Onex (rund 4 km). Dort arbeiten zusammen 71'847 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Was Sie in Meyrin verdienen

Der mittlere Bruttolohn aller Vollzeitstellen lag in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'998 im Monat (BFS, LSE 2024). Für Temporärarbeit in Meyrin legt der GAV Personalverleih eine Untergrenze fest: mit Lehre CHF 27.62, ohne Lehre CHF 22.70 pro Stunde, Stand 2026.

Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Vom Brutto zum Netto

Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Was im Arbeitsvertrag stehen muss

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.

Höchstarbeitszeit und Zuschläge

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden in Industrie, Büro und technischen Berufen und 50 Stunden für die übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).

Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz

Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Von der Bewerbung zum ersten Arbeitstag

Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.

Wer sich bewährt, wird oft für weitere Einsätze angefragt oder fest übernommen. Ihre Ansprechperson begleitet Sie dabei.

  • Profil mit Beruf, Region und Pensum anlegen
  • Passende Stellen von uns erhalten
  • Gespräch und Kennenlernen des Betriebs
  • Vertrag vor dem Einsatz
  • Stundenrapport am Freitag, Auszahlung am Dienstag

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.

Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Stellenmeldepflicht: Vorrang für Stellensuchende

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.

Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Gesetze, Ämter und Verträge

Was bleibt netto?

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Netto pro Stunde, höchstens
31.17

CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen für Meyrin

Wo finde ich freie Stellen in Meyrin?

Unsere offenen Stellen in Meyrin und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.

Bekomme ich einen Lohnausweis?

Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.

Habe ich als Temporäre oder Temporärer Ferien?

Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.

Was erwartet mich am ersten Arbeitstag?

Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.

Wie schnell kann ein Einsatz enden?

Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn?

Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).

Gibt es einen 13. Monatslohn?

Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.

Weitere Fragen (3)
Welche Unterlagen brauche ich?

Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.

Muss ich Quellensteuer zahlen?

Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

Brauche ich ein Auto?

Wir prüfen den Arbeitsweg bei jedem Vorschlag, auch mit dem öffentlichen Verkehr und für frühe Arbeitszeiten.

Ihre nächste Stelle

Arbeit in Meyrin gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Meyrin. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten