Temporärbüro für Meyrin
In Meyrin zählt das Bundesamt für Statistik 2'094 Arbeitsstätten mit 25'546 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Meyrin Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
- Alle Inserate in der ganzen Schweiz, temporär und fest
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Kunden-Portal für Ihren Betrieb
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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Arbeitsmarkt in Meyrin in Zahlen
2'094
Arbeitsstätten in Meyrin
25'546
Beschäftigte in Meyrin
2'353
Beschäftigte in Grosshandel, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Temporärpersonal für Meyrin
Fehlt Ihrem Team in Meyrin für einige Tage oder Monate eine Fachkraft, überbrückt ein Temporäreinsatz die Lücke. Die iPersonal AG ist Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Wie lange der Einsatz dauert und wann er endet, halten wir im Verleihvertrag fest.
In der grössten Branche in Meyrin, Grosshandel, arbeiten 2'353 Menschen in 85 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Rollen im Personalverleih
Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit an und bestätigt die Stunden.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.
Festanstellung über die Personalvermittlung
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Wo in Meyrin gearbeitet wird
In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für Pflege, Betreuung und Medizin ist bei uns die Marke MediPersonal zuständig. IPersonal konzentriert sich in Meyrin auf Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Meyrin 93 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 76 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 24 Prozent in Industrie und Bau.
Berufe, die wir für Meyrin besetzen
Typische Berufe der Branche Grosshandel sind Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende. In der Branche Elektronik, Optik und Uhren arbeiten oft Elektronikerinnen, Produktionsmitarbeitende und Mikromechaniker. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Rechtslage: Verleih und Vermittlung in Meyrin
Als Einsatzbetrieb in Meyrin sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Wer in Meyrin Personal verleihen darf
Für Betriebe in Meyrin bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Mindestlohn im Lohngebiet Genf
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte in Meyrin (Lohngebiet Genf, Stand 2026).
Sozialversicherungen und Lohnnebenkosten
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
So kommen Sie in Meyrin zu Personal
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
- Bedarf und Zeitraum nennen
- Rasche Rückmeldung
- Profile prüfen und auswählen
- Vertrag unterschreiben
- Einsatz in Meyrin mit Betreuung
Kosten und Stundensatz in Meyrin
Ein Rechenbeispiel für Meyrin: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.70 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.49 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Genf
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Genf eine Stelle suchen: 13'311 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 5,3 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG
- Erwerbsersatzverordnung EOV
- Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für Meyrin
Welche Leistungen bietet ein Personaldienstleister?
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Temporärarbeit?
Beide Begriffe meinen dasselbe. In Deutschland sagt man Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, in der Schweiz Temporärarbeit oder Personalverleih. Rechtlich gelten hier das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der GAV Personalverleih.
Gilt Ihr Angebot auch rund um Meyrin?
Ja, auch in den Nachbarorten. Für jede Stelle prüfen wir, ob Wohnort und Arbeitsort gut erreichbar sind, mit dem öffentlichen Verkehr oder dem eigenen Fahrzeug.
Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Was heisst Try & Hire?
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Ist die Temporärkraft im Betrieb versichert?
Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Wir brauchen ein ganzes Team. Ist das möglich?
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Nachbarorte von Meyrin
Zu Meyrin gehören Cointrin und Genève. Nachbargemeinden sind Le Grand-Saconnex, Vernier, Lancy und Onex. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Cointrin · Genève
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Meyrin: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Meyrin, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
