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Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient in Pully mindestens CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Hochlohngebiet). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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1'309
Arbeitsstätten in Pully
6'705
Beschäftigte in Pully
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
6'705 Menschen haben in Pully eine Stelle (BFS, STATENT 2024), und laufend werden Plätze frei: durch Pensionierungen, Wechsel oder neue Aufträge. Mit einem Profil bei uns erfahren Sie davon, sobald etwas zu Ihnen passt.
Ob Baustelle, Werkhalle, Lager oder Büro: in Pully gibt es 1'309 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Wir kennen viele davon und wissen, wer gerade Leute sucht.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Rechts- und Steuerberatung, Treuhand mit 739 und Informatikdienstleistungen mit 509 Beschäftigten; im Schnitt sind es 5,1 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.
Für eine Stelle in der Schweiz brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung, je nach Staatsangehörigkeit und Stelle eine andere: zum Beispiel B, C, G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder L für Kurzaufenthalte. Welche Sie haben, geben Sie bei der Bewerbung an.
Wenn wir Sie aus dem Ausland vermitteln, organisieren wir die Unterkunft. Den Lohn zahlen wir jede Woche, auf Wunsch auch auf ein Bankkonto im Ausland.
Viele Stellen liegen nicht im Ort selbst, sondern in Pendeldistanz. Von Pully nach Lutry sind es rund 2 km, nach Lausanne rund 3 km und nach Prilly rund 6 km Luftlinie. Diese drei Gemeinden zählen zusammen 141'962 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024). Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie fahren möchten.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Pully gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 27.62 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 33.44 brutto pro Stunde.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Wollen Sie aufhören, gelten für Sie dieselben Fristen wie für uns: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG). Melden Sie sich früh, dann planen wir gemeinsam den nächsten Schritt.
Mehr als 45 Stunden pro Woche sind in Industrie, Büro und technischen Berufen nicht erlaubt, in den übrigen Berufen 50 Stunden (Art. 9 ArG). Leisten Sie Überstunden, erhalten Sie Freizeit oder einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent (Art. 321c OR), sofern Vertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.
Vom Hochladen des Lebenslaufs bis zum Vertrag läuft alles über eine feste Ansprechperson. So wissen Sie immer, wen Sie anrufen können.
Wer sich bewährt, wird oft für weitere Einsätze angefragt oder fest übernommen. Ihre Ansprechperson begleitet Sie dabei.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Im Kanton Waadt waren im Herbst 2026 2'885 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 4,9 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.


Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Hochlohngebiet.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.
Die Normalarbeitszeit nach GAV Personalverleih beträgt 42 Stunden pro Woche. Ab der 46. Stunde gilt ein Zuschlag von 25 Prozent, sonntags von 50 Prozent (Art. 12), sofern kein Branchen-GAV anderes regelt.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Ja. Wir zeigen Ihnen Stellen dort, wo der Arbeitsweg für Sie passt. Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie pendeln möchten.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Rund um Pully liegen Lutry, Lausanne, Prilly und Renens VD. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. In der Gemeinde wohnen 19'536 Menschen (BFS, STATPOP 2025).
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