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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Disponent/innen für den Kanton Freiburg und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
966
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen im Kanton Freiburg
CHF 6'193
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
Fachkräfte als Disponent/in findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb im Kanton Freiburg nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
350'918 Einwohnerinnen und Einwohner zählt der Kanton Freiburg (BFS, STATPOP 2025), 167'232 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Ob Nahverkehr, Baustellenlogistik, Kühltransporte oder internationale Speditionen mit Zoll, wir klären zuerst genau, was gefragt ist. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Erfahrung und Sprachkenntnisse wir besprochen haben.
Wir besprechen mit den Kandidatinnen und Kandidaten Erfahrung, Programme und Erwartungen, bevor wir sie Ihnen vorstellen. Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir Ihren Namen erst, wenn jemand ernsthaft interessiert ist. Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten, wir koordinieren die Gespräche.
Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich. Er hängt vom Beruf, von der Erfahrung der Fachkraft und vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Wo Disponent/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen: im Kanton Freiburg zusammen 966 Arbeitsstätten mit 11'809 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
11'809 von 167'232 Beschäftigten im Kanton Freiburg arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,1 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 8,3 %.
Wer im Kanton Freiburg Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt und 24'434 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 14'591 Personen, Detailhandel 10'126.
Zwischen CHF 5'293 und CHF 7'330 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Disponent/innen, gemessen in der Grossregion Espace Mittelland (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Wir suchen Disponent/innen dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Freiburg vor allem in Givisiez, Fribourg, Villars-sur-Glâne und Bulle, zusammen 5'001 Beschäftigte in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen (BFS, STATENT 2024).
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Freiburg ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Für Betriebe im Kanton Freiburg lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. Im Kanton Freiburg gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Für den Kanton Freiburg rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Disponent/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
586 offene Stellen waren im Kanton Freiburg im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge und Kunden still. Wir schlagen Ihnen Disponentinnen und Disponenten Transport und Logistik vor, fest, als Vertretung oder mit Try & Hire. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen Ihren Bedarf persönlich.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.
Für die Berufsgruppe «43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'193, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'293 und CHF 7'330 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für den Kanton Freiburg: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Temporär oder fest arbeiten im Kanton Freiburg: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr