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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Elektroplaner/innen EFZ für den Kanton Freiburg

Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss gilt im Kanton Freiburg temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.

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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage für den Kanton Freiburg

Beruf, Anzahl und Beginn genügen für den Anfang. Wir melden uns rasch.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Kennzahlen für den Kanton Freiburg

So kommen Sie zu Elektroplaner/innen EFZ

Sie brauchen Elektroplaner/innen EFZ für den Kanton Freiburg für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

In der grössten Branche im Kanton Freiburg, Erziehung und Unterricht, arbeiten 14'591 Menschen in 1'169 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.

Ob Projektierung, Ausschreibung, Ausführungsplanung oder Revisionspläne, wir klären mit Ihnen das Profil und die nötige Erfahrung. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, die zu Ihrem Büro passen. Für Dauerstellen, Projektphasen und Try & Hire.

Elektroplaner EFZ für Ihr Büro

Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ projektieren Elektroinstallationen, erstellen Pläne und Schemas, schreiben Leistungen aus und begleiten die Ausführung. Wir klären mit Ihnen, ob Sie jemanden für Ausführungsplanung, Ausschreibungen oder Projektleitung im Kleinen brauchen, und welche Software im Einsatz ist. Danach stellen wir Ihnen passende Personen vor.

Stellenmeldepflicht beachten

Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.

Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Elektroplaner/in EFZ: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Betriebe mit Elektroplaner/innen EFZ im Kanton Freiburg

10'253 Beschäftigte in 1'669 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Freiburg der Bereich Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Elektroplaner/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

10'253 von 167'232 Beschäftigten im Kanton Freiburg arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 6,1 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.

Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Ausbaugewerbe und Bauinstallation sind im Kanton Freiburg die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 34'754 von 167'232 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.

Was Elektroplaner/innen EFZ verdienen

Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Espace Mittelland einen Zentralwert von CHF 7'474 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 6'485, das obere über CHF 8'605 (BFS).

Fachleute der Branche im Kanton Freiburg

Die meisten Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt im Kanton Freiburg in Bulle mit 926, Matran mit 535, Fribourg mit 512 und Villars-sur-Glâne mit 496 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Freiburg passt.

Gesetze und GAV im Temporäreinsatz

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe im Kanton Freiburg zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

Mindestlohn im Lohngebiet Normal

CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis, CHF 21.22 für Ungelernte: So lauten die Mindestlöhne nach GAV Personalverleih 2026 für den Kanton Freiburg (Lohngebiet Normal). Höhere kantonale oder kommunale Mindestlöhne gehen vor (Art. 20 Abs. 8 GAV).

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.

Kündigungsfristen und Übertritt

Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Kanton Freiburg beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Elektroplaner/in EFZ: Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

In fünf Schritten zur Fachkraft

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb im Kanton Freiburg kennenlernt.

Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.

  • Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
  • Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
  • Vorschläge mit geprüften Fachkräften
  • Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn

Kosten einer temporären Fachkraft

Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt. Als untere Grenze gilt im Kanton Freiburg der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).

Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Elektroplaner/in EFZ: Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Stellenmeldepflicht für Elektroplaner/innen EFZ

Elektroplaner/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Freiburg 4'509 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 2,5 %. Gleichzeitig standen 586 offene Stellen bei den RAV.

Wenn Eingaben, Ausschreibungen und Ausführungspläne gleichzeitig fällig werden, fehlt oft eine Person mehr. Wir schlagen Ihnen Elektroplanerinnen und Elektroplaner EFZ vor, für eine Dauerstelle, eine Projektphase oder mit Try & Hire. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen Ihr Projekt.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen für den Kanton Freiburg

Können Sie Elektroplaner für eine begrenzte Projektphase vermitteln?

Ja. Steht eine Ausschreibung an, müssen Schemas für eine Grossbaustelle nachgeführt werden oder fehlt jemand für die Revisionspläne, kann eine Elektroplanerin oder ein Elektroplaner temporär in Ihrem Büro arbeiten. Angestellt ist die Person bei uns, die fachliche Führung liegt bei Ihnen. Sie bezahlen den vereinbarten Stundensatz, und mit dem Projektende endet auch der Einsatz.

Welcher Lohn ist für Elektroplaner/innen EFZ üblich?

Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Espace Mittelland weniger als CHF 6'485, ein Viertel mehr als CHF 8'605 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.

Gilt für Elektroplaner/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?

Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).

Was ist Payrolling?

Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.

Wir brauchen ein ganzes Team. Ist das möglich?

Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.

Welcher Mindestlohn gilt im Kanton Freiburg?

CHF 21.22 für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih im Kanton Freiburg (Lohngebiet Normal). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).

Regionen und Orte im Kanton Freiburg

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Freiburg sind Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 119 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192 (BFS, STATENT 2024).

Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Freiburg, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten