Dauerstelle
Lastwagenchauffeur Silo-Chauffeur Kat. C/E ab Dietikon (m/w/d | 80-100%) 100%, Berg TG
- Berg TG
- 80 bis 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Disponent/innen verdienen in der Grossregion Ostschweiz im Mittel CHF 5'940 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Disponent/innen für Kreuzlingen, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
Inserate rund um Kreuzlingen (bis 50 km)Zur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
102
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen in Kreuzlingen
CHF 5'940
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Für Disponent/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
Der Personalverleih ist in Kreuzlingen ein eigener Wirtschaftszweig: 10 Arbeitsstätten mit 365 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ferien, Krankheit oder Wachstum: Eine Lücke in der Disposition spürt die ganze Flotte. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die rasch reagiert und gezielt vorschlägt. Für Vertretungen ist ein Temporäreinsatz möglich, bei dem wir Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration übernehmen.
Wir besprechen mit den Kandidatinnen und Kandidaten Erfahrung, Programme und Erwartungen, bevor wir sie Ihnen vorstellen. Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir Ihren Namen erst, wenn jemand ernsthaft interessiert ist. Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten, wir koordinieren die Gespräche.
Für dringende Fälle zählen wenige Angaben: Beruf, Ort, Beginn, Dauer und eine Telefonnummer vor Ort. Unter 044 515 57 56 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
Wer öfter kurzfristig Leute braucht, bespricht mit uns am besten einen Rahmen. Dann kennen wir Ihren Betrieb und können schneller reagieren.

In Kreuzlingen sind 102 Arbeitsstätten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen in Kreuzlingen rund 9,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 8,3 % (BFS, STATENT 2024).
Nach Beschäftigten führt in Kreuzlingen die Branche Erziehung und Unterricht mit 1'143 Personen in 129 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 1'820 Arbeitsstätten und 11'703 Beschäftigte (STATENT 2024).
Zwischen CHF 5'159 und CHF 6'860 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Disponent/innen, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).
Die meisten Beschäftigten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen zählt im Kanton Thurgau in Frauenfeld mit 2'535, Weinfelden mit 1'258, Kreuzlingen mit 1'135 und Arbon mit 890 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Kreuzlingen passt.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Kreuzlingen gilt, steht im Verleihvertrag.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
In Kreuzlingen gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Für Kreuzlingen rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Disponent/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Thurgau eine Stelle suchen: 3'558 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,2 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Gerade in den Sommermonaten muss die Disposition lückenlos besetzt sein. Mit einer temporären Disponentin oder einem temporären Disponenten überbrücken Sie Ferien und Abwesenheiten. Bewährt sich die Person, kann sie über Try & Hire bleiben. Sprechen Sie mit uns, wir planen die Vertretung rechtzeitig.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Wir versuchen es gern. Geben Sie in der Anfrage Zeitraum, Verkehrsart, Programme und Sprachen an. Wir melden uns rasch und sagen Ihnen offen, ob und ab wann wir eine passende Person vorschlagen können. Planen Sie etwas Zeit für die Einarbeitung in Ihre Kunden und Abläufe ein.
Für die Berufsgruppe «43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Ostschweiz zwischen CHF 5'159 und CHF 6'860 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Nachbargemeinden sind Weinfelden, Amriswil, Romanshorn und Frauenfeld. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Weinfelden 10'549, Amriswil 6'455, Romanshorn 6'304 und Frauenfeld 23'168 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Kreuzlingen. Rasche Rückmeldung.
Jobs und Temporärstellen in Kreuzlingen und Umgebung. Lebenslauf hochladen, wir rufen Sie an.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr