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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Elektriker/innen für Payerne: Personalanfrage

Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Payerne ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Elektriker/innen für Payerne und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für Payerne zeigt

So kommen Sie zu Elektriker/innen

Fachkräfte als Elektriker/in findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Payerne nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.

Am meisten Arbeitsplätze in Payerne bietet die Branche Detailhandel, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.

Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine feste Ansprechperson, die das Elektrogewerbe kennt. Wir besprechen Ihre Anforderungen, prüfen Ausbildung und Erfahrung der Kandidaten und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Bei Temporäreinsätzen übernehmen wir die ganze Administration.

Vom Anruf bis zum Einsatz

Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson bei iPersonal erreichbar. Ändert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz oder planen gemeinsam die nächste Phase. Passt eine Person gut ins Team, ist eine Übernahme mit Try & Hire möglich. So wächst Ihr Team mit Leuten, die Sie bereits kennen.

Festanstellung über die Personalvermittlung

Für eine Dauerstelle klären wir zuerst das Profil: Aufgaben, Ausbildung, Erfahrung, Lohnrahmen und Arbeitszeit. Danach suchen wir in unserem Bewerberpool und darüber hinaus und führen die ersten Gespräche.

Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

Elektriker: Lernender montiert in einem Neubau eine Aufputzdose, sein Ausbildner schaut zu

Markt für Elektriker/innen in Payerne

In den Branchen, in denen Elektriker/innen meist arbeiten (Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Payerne 74 Arbeitsstätten mit 331 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.

331 von 7'044 Beschäftigten in Payerne arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,7 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.

7'044 Beschäftigte in 855 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Payerne laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Detailhandel (639), Erziehung und Unterricht (565) und Personalvermittlung und Personalverleih (426).

Was Elektriker/innen verdienen

Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'717, ein Viertel mehr als CHF 7'128 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Wo im Kanton Waadt Elektriker/innen arbeiten

Wir suchen Elektriker/innen dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Waadt vor allem in Lausanne, Yverdon-les-Bains, Ecublens VD und Le Mont-sur-Lausanne, zusammen 5'876 Beschäftigte in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Payerne

Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Payerne sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Bewilligung von Kanton und SECO

Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.

Was der Verleiher abrechnet

Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.

Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen

Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Ablauf einer Personalanfrage

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Personalanfrage ausfüllen
  • Gespräch über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer
  • Auswahl aus unserem Bestand und neue Suche
  • Vorstellung und Entscheid
  • Arbeitsbeginn, Abrechnung nach Rapport

Wie sich der Stundensatz zusammensetzt

Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt. Als untere Grenze gilt in Payerne der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).

Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Elektriker: Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Meldepflicht 2026

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.

Mit 4,9 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Waadt im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.

Ob Installationsbetrieb, Industrie oder Liegenschaftsverwaltung: Wir helfen Ihnen, Lücken im Team zu schliessen, bevor Termine wackeln. Mit einer kurzen Personalanfrage beschreiben Sie Ihren Bedarf an Elektrikerinnen und Elektrikern, den Rest übernehmen wir. Die Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Elektriker: Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Gesetze, Ämter und Verträge

Stundensatz selbst berechnen

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen für Payerne

Welche Elektriker vermitteln Sie?

Wir vermitteln Elektroinstallateurinnen und Elektroinstallateure EFZ, Montage-Elektrikerinnen und Montage-Elektriker EFZ sowie Elektrikerinnen und Elektriker mit Erfahrung in Service und Unterhalt. Welche Person passt, hängt von Ihren Arbeiten ab. Darum fragen wir zuerst nach Baustelle, Aufgaben und Verantwortung und schlagen dann gezielt vor.

Welcher Lohn ist für Elektriker/innen üblich?

Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'385, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'717 und CHF 7'128 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Ist der Beruf Elektriker/in meldepflichtig?

Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).

Wer kümmert sich um die Quellensteuer?

Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.

Wer zahlt den Lohn der Temporärkraft?

Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.

Gibt es bei Temporären eine Probezeit?

Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.

Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?

Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).

Lage und Umgebung von Payerne

Zu Payerne gehören Vers-chez-Perrin. Nachbargemeinden sind Corcelles-près-Payerne, Trey, Grandcour und Villarzel. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Corcelles-près-Payerne 903, Trey 83, Grandcour 253 und Villarzel 125 (BFS, STATENT 2024).

Vers-chez-Perrin

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage für Payerne: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten