Try & Hire
Reifenpraktiker 100%, Payerne VD
- Payerne VD
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
131'223 Beschäftigte und 13'911 Arbeitsstätten zählt das BFS in Lausanne (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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Try & Hire
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
13'911
Arbeitsstätten in Lausanne
131'223
Beschäftigte in Lausanne
10'717
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
2'885
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Waadt
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Lausanne, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
Wer in Lausanne kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 179 km von Lausanne entfernt.
Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Person, die bei Ihnen im Einsatz war, dürfen Sie also fest anstellen.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Personalvermittlung und Personalverleih mit 8'337 und Detailhandel mit 6'253 Beschäftigten; im Schnitt sind es 9,4 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Gefragt sind in Lausanne Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Personalvermittlung und Personalverleih kommen besonders Fachleute aller Berufe zum Einsatz.
Als Einsatzbetrieb in Lausanne sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Lausanne gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Für Lausanne rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Hochlohngebiet. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Waadt bei 4,9 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Waadt 2'885 offene Stellen gemeldet.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Personalverleih, Vermittlung von Dauerstellen, Try & Hire und Payrolling. Wir decken alle vier Formen ab und haben dafür die nötigen Bewilligungen.
Beide Begriffe meinen dasselbe. In Deutschland sagt man Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, in der Schweiz Temporärarbeit oder Personalverleih. Rechtlich gelten hier das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der GAV Personalverleih.
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt in Lausanne der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 33.44 brutto.
Sie entscheiden. Sagen Sie offen, was nicht passt, dann suchen wir weiter; erst Ihre Zusage führt zum Vertrag.
Den grössten Teil macht der Lohn aus. In Lausanne liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026, Hochlohngebiet). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Prilly, Pully, Renens VD, Lutry und Ecublens VD liegen Lausanne am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Waadt. Bis zu unserem Sitz sind es rund 179 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Prilly 7'115, Pully 6'705, Renens VD 17'538 und Lutry 3'624 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Lausanne.
Temporär oder fest arbeiten in Lausanne: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr