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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Temporärbüro für Nyon

Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Nyon bei CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für Nyon zeigt

So arbeitet unser Temporärbüro für Nyon

Ein Auftrag braucht mehr Hände, jemand fällt aus oder die Saison beginnt: Dann stellen wir Temporärkräfte, die in Ihrem Betrieb in Nyon arbeiten. Angestellt sind sie bei der iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn jede Woche und rechnen Sozialversicherungen und Quellensteuer ab. Sie leiten die Arbeit vor Ort und bestätigen die Stunden auf dem Rapport.

23'768 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Nyon (BFS, STATPOP 2025), 17'908 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.

Zuerst im Einsatz, dann fest anstellen

Bei Try & Hire ist die Fachkraft zuerst als Temporärkraft bei Ihnen. Passt es, stellen Sie sie fest an. So sehen Sie im Alltag, ob jemand ins Team passt, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.

Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Gesamtarbeitsvertrag im Einsatz

Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.

Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Wirtschaft in Nyon: die grössten Branchen

Wer in Nyon Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt und 2'502 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 1'108 Personen, Elektronik, Optik und Uhren 1'101.

Die Zahlen helfen bei der Planung: Ein grosser Arbeitsmarkt heisst mehr Kandidatinnen und Kandidaten in der Nähe, aber auch mehr Betriebe, die dieselben Leute suchen. Wer früh anfragt, hat die grössere Auswahl.

Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Nyon 75 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 87 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 12 Prozent in Industrie und Bau.

Welche Fachleute wir in Nyon vermitteln

Für die grösste Branche in Nyon vermitteln wir zum Beispiel Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.

Was das Gesetz beim Personalverleih in Nyon verlangt

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Nyon zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

Wer in Nyon Personal verleihen darf

Für Betriebe in Nyon bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

GAV Personalverleih: Mindestlöhne in Nyon

Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Nyon heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).

Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen

Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Nyon beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Von der Anfrage zum Einsatz in Nyon

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Personalanfrage ausfüllen
  • Gespräch über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer
  • Auswahl aus unserem Bestand und neue Suche
  • Vorstellung und Entscheid
  • Arbeitsbeginn, Abrechnung nach Rapport

Kosten einer temporären Fachkraft

Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Nyon mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Hochlohngebiet). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.

Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Stellenmeldepflicht und RAV

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Waadt 20'994 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 4,9 %. Gleichzeitig standen 2'885 offene Stellen bei den RAV.

Der Bedarf im Kanton Waadt schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen: Temporärbüro für Nyon

Welche Leistungen bietet ein Personaldienstleister?

Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Temporärarbeit?

Beide Begriffe meinen dasselbe. In Deutschland sagt man Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung, in der Schweiz Temporärarbeit oder Personalverleih. Rechtlich gelten hier das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der GAV Personalverleih.

Wie schnell melden Sie sich nach einer Anfrage?

Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.

Welches Lohngebiet gilt in Nyon?

In Nyon gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).

Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?

Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.

Wo finde ich iPersonal?

Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.

Was heisst Try & Hire?

Mit Try & Hire lernen Sie die Person im Alltag kennen, bevor Sie sich festlegen. Nach der vereinbarten Zeit wechselt sie in Ihr Team.

Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?

Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.

Lage und Umgebung von Nyon

Nachbargemeinden sind Eysins, Prangins, Duillier und Gland. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. In Eysins mit 2'258, Prangins mit 2'110 und Duillier mit 394 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

Arbeit in Nyon gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten