Dauerstelle
Elektroinstallateur 100%, Killwangen AG
- Killwangen AG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Spreitenbach ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Elektriker/innen für Spreitenbach und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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86
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Spreitenbach
CHF 6'499
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
823
Arbeitsstätten in Spreitenbach
Elektriker/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Spreitenbach vorschlagen.
Am meisten Arbeitsplätze in Spreitenbach bietet die Branche Detailhandel, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.
Gute Elektrikerinnen und Elektriker sind gefragt. Umso wichtiger ist eine Personalberatung, die genau zuhört. Wir fragen nach Baustelle, Aufgaben, Arbeitszeiten und Teamgrösse, damit unser Vorschlag sitzt. Ob für einen Einsatz von einigen Wochen oder für eine Dauerstelle: Senden Sie uns Ihre Anfrage, wir kümmern uns darum.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson bei iPersonal erreichbar. Ändert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz oder planen gemeinsam die nächste Phase. Passt eine Person gut ins Team, ist eine Übernahme mit Try & Hire möglich. So wächst Ihr Team mit Leuten, die Sie bereits kennen.
Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

In den Branchen, in denen Elektriker/innen meist arbeiten (Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Spreitenbach 86 Arbeitsstätten mit 525 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Spreitenbach machen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 5,7 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,0 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Detailhandel, Grosshandel und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen sind in Spreitenbach die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 4'434 von 9'162 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Nordwestschweiz einen Zentralwert von CHF 6'499 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'834, das obere über CHF 7'286 (BFS).
Wir suchen Elektriker/innen dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Aargau vor allem in Baden, Brugg, Zofingen und Wettingen, zusammen 3'279 Beschäftigte in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Aargau ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Spreitenbach gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Spreitenbach beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Normal, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Ob eine Stelle meldepflichtig ist, richtet sich nach der Berufsart und der Liste des SECO (Art. 53a AVV). Wir prüfen das für jede Stelle.
Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Aargau 12'451 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 3,2 %. Gleichzeitig standen 3'726 offene Stellen bei den RAV.
Ob Installationsbetrieb, Industrie oder Liegenschaftsverwaltung: Wir helfen Ihnen, Lücken im Team zu schliessen, bevor Termine wackeln. Mit einer kurzen Personalanfrage beschreiben Sie Ihren Bedarf an Elektrikerinnen und Elektrikern, den Rest übernehmen wir. Die Anfrage kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Bei Temporäreinsätzen und beim Payrolling übernehmen wir Versicherungen, Lohnabrechnung und Lohnauszahlung, Quellensteuer, Lohnausweise und die Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitnehmende. Sie erhalten eine Rechnung mit dem vereinbarten Stundensatz und haben keinen zusätzlichen Aufwand mit Formularen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Kundschaft und Ihre Baustellen.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 5'834, ein Viertel mehr als CHF 7'286 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Ja. Bei jedem Vorschlag sagen wir Ihnen, wie lang der Arbeitsweg der Person ist und ob sie mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto kommt.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
13'377 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Spreitenbach (BFS, STATPOP 2025). In der Nähe liegen Wettingen, Baden, Wohlen AG und Lenzburg. Unser Sitz ist rund 17 km entfernt. Zusammen zählen Wettingen, Baden, Wohlen AG und Lenzburg 59'421 Beschäftigte, Spreitenbach selbst 9'162 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Spreitenbach. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Spreitenbach und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr