Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker/in EFZ 100 %, Eiken AG
- Eiken AG
Temporärarbeit und feste Stellen für den Aargau
AG
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate im Kanton Aargau
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Temporär
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für den Aargau und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Branche, Kanton und Qualifikation wählen: So hoch ist der Mindestlohn für temporäre Mitarbeitende.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Für Temporärkräfte im Aargau gilt der Mindestlohn aus dem GAV Ihrer Branche oder, wo es keinen gibt, aus dem GAV Personalverleih; Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn kommen dazu. Den Grundlohn je Branche zeigt der Mindestlohn-Rechner auf dieser Seite. Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen, die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
47'193
Arbeitsstätten im Aargau
364'295
Beschäftigte im Aargau
25'451
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
3,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Aargau
3'726
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Aargau
Ein Personalbüro für alle Fälle: Wir besetzen feste Stellen, verleihen Personal auf Zeit und übernehmen auf Wunsch die Anstellung von Leuten, die Sie selbst gefunden haben. Für Betriebe im Aargau ist dieselbe Ansprechperson für alles zuständig.
Im Aargau sind 47'193 Arbeitsstätten mit 364'295 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer.
Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Erziehung und Unterricht mit 25'451 Personen, gefolgt von Detailhandel mit 22'834 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 18'854.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es im Aargau in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Aargau 49 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 72 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 25 Prozent in Industrie und Bau.
Wir besetzen Stellen auf dem Bau, in der Elektro- und Haustechnik, in der Produktion, in der Logistik und in der Verwaltung. Typische Berufe der Branche Erziehung und Unterricht sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende.
In der Branche Detailhandel arbeiten oft Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb im Aargau gilt, steht im Verleihvertrag.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig.
Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig.
Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt.
Als untere Grenze gilt im Aargau der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Nordwestschweiz im Mittel CHF 7'624, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Aargau bei 3,2 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Aargau 3'726 offene Stellen gemeldet.
Wer im Aargau kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.
Das Kunden-Portal zeigt Ihnen freie Fachkräfte rund um Ihren Betrieb und ob sie mit Auto oder ÖV kommen.
Mit «Anfragen» geben Sie Ihrer Ansprechperson Bescheid, sie meldet sich bei Ihnen. Kosten hat das Portal keine.
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Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Die Anfrage verpflichtet zu nichts, auch nicht nach mehreren Vorschlägen. Ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Zusage.
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: im Aargau CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.
Im Kanton Aargau gibt es 196 Gemeinden mit 743'768 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Aarau, Baden, Zofingen, Brugg und Lenzburg. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Aarau mit 36'655, Baden mit 31'657, Zofingen mit 11'090 und Brugg mit 10'367 (BFS, STATENT 2024).
Aarau · Baden · Zofingen · Brugg · Lenzburg
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