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24'434 Arbeitsstätten zählt das BFS im Kanton Freiburg, die meisten Stellen bietet die Branche Erziehung und Unterricht (STATENT 2024). Über uns finden Sie Einsätze und Dauerstellen in Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro. Die Bewerbung kostet Sie nichts.
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24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
167'232
Beschäftigte im Kanton Freiburg
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'964
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Espace Mittelland
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
Besonders gefragt sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende.
Wir besetzen im Kanton Freiburg Stellen für Hilfskräfte, Angelernte und Fachleute mit Lehrabschluss. In der Region leben 350'918 Menschen (BFS, STATPOP 2025), entsprechend kurz sind oft die Arbeitswege.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Kanton Freiburg 48 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 71 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 24 Prozent in Industrie und Bau.
Für eine Dauerstelle zählen neben dem Beruf auch Arbeitsweg, Pensum und Lohnvorstellung. Sagen Sie uns, was Ihnen wichtig ist. Wir schlagen nur Stellen vor, die dazu passen.
Ihre Bewerbung geht nur mit Ihrem Einverständnis an einen Betrieb. Bewerben Sie sich gerade aus einer festen Stelle, behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.
Kurze Einsätze eignen sich, um Lücken zu überbrücken oder neben einer Ausbildung zu arbeiten. Sagen Sie uns, an welchen Tagen Sie können, dann richten wir die Vorschläge danach.
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt den Lohn ebenfalls jede Woche, nach den Stunden im Rapport. Wie Ferien und Feiertage abgegolten werden, steht im Einsatzvertrag.
Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Freiburg (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Wie hoch Ihr Stundenlohn im Kanton Freiburg mindestens ist, hängt von Ihrer Ausbildung ab: CHF 21.22 ohne Abschluss, CHF 22.76 mit vier Jahren Praxis, CHF 25.86 mit Lehrabschluss (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Darauf kommen Feiertags- und Ferienentschädigung sowie der 13. Monatslohn.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Espace Mittelland: Handwerksberufe CHF 6'182, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'966, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Auf der Lohnabrechnung sehen Sie jede Abzugsposition: AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, Nichtberufsunfall ab acht Wochenstunden, berufliche Vorsorge ab 22'680 Franken Jahreslohn und, wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung C haben, die Quellensteuer.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton Freiburg ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Mehr als 45 Stunden pro Woche sind in Industrie, Büro und technischen Berufen nicht erlaubt, in den übrigen Berufen 50 Stunden (Art. 9 ArG). Leisten Sie Überstunden, erhalten Sie Freizeit oder einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent (Art. 321c OR), sofern Vertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.
Die Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Am Dienstag nach dem Rapport ist der Lohn unterwegs.
Für die Bewerbung genügt ein Lebenslauf. Ein Motivationsschreiben brauchen Sie nicht. Zeugnisse, Diplome und Kursausweise wie SUVA-Kurse, Staplerausweis oder Kranausweis können Sie gleich hochladen oder später nachreichen.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Besetzte Stellen nehmen wir vom Netz, sobald sie vergeben sind. Wer sich bewirbt, hört von uns, wenn eine passende Stelle dazukommt.
Wir stellen Sie Betrieben vor, die eine feste Stelle besetzen wollen. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie dann direkt mit dem Betrieb. Für Sie ist das kostenlos.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.
Ja. Viele Betriebe suchen Hilfskräfte, die sie selbst einarbeiten, zum Beispiel im Lager, in der Produktion oder auf dem Bau. Nach vier Jahren Praxis im Beruf gelten Sie nach GAV als angelernt und haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Im Kanton Freiburg gibt es 119 Gemeinden mit 350'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton.
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
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