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Inhaber eines Haustechnikbetriebs im Gespräch mit einem neuen Installateur in der Werkstatt

Kaufleute für den Kanton Freiburg: Personalanfrage

Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Kaufleute für den Kanton Freiburg und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.

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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

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Personalanfrage in drei Schritten

Sagen Sie uns, wen Sie im Kanton Freiburg brauchen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Arbeitsmarkt im Kanton Freiburg in Zahlen

Kaufleute temporär oder fest

Fachkräfte als Kaufmann/Kauffrau findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb im Kanton Freiburg nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.

In der grössten Branche im Kanton Freiburg, Erziehung und Unterricht, arbeiten 14'591 Menschen in 1'169 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.

Ferien, Mutterschaft, Krankheit oder ein Projekt wie eine Softwareumstellung: Im Sekretariat entstehen Lücken selten planbar. Mit Ihrer Personalanfrage erhalten Sie eine Ansprechperson, die schnell reagiert und Kauffrauen und Kaufleute EFZ vorschlägt, die sich rasch in Ihre Abläufe einarbeiten. Während des Temporäreinsatzes laufen Lohn, Versicherungen und Administration über uns.

Kaufleute EFZ für Ihr Unternehmen

Fällt Ihre Assistenz wegen Mutterschaft aus oder braucht ein Projekt zusätzliche Hände in der Administration, eignet sich ein Temporäreinsatz. Abgerechnet wird über einen vereinbarten Stundensatz, Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir. Brauchen Sie eine Kauffrau oder einen Kaufmann EFZ auf Dauer, vermitteln wir fest oder über Try & Hire.

Zuerst im Einsatz, dann fest anstellen

Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.

Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Kaufmann/Kauffrau und Sachbearbeitung: Kaufmann am Schreibtisch in einem hellen Büro mit Blick auf die Stadt

Branchen mit Kaufleute im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg sind 24'434 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 1'169 davon mit 14'591 Beschäftigten, auf Detailhandel 1'592 mit 10'126. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Was das Gesetz beim Personalverleih im Kanton Freiburg verlangt

Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe im Kanton Freiburg sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz

Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.

Sozialversicherungen und Lohnnebenkosten

Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.

Kündigungsfristen und Übertritt

Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Von der Anfrage zum Einsatz im Kanton Freiburg

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

  • Bedarf melden, online oder per Telefon
  • Profil der Stelle gemeinsam klären
  • Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Start im Betrieb im Kanton Freiburg, Betreuung während des Einsatzes

Kosten einer temporären Fachkraft

Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Freiburg mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Stellenmeldepflicht für Kaufleute

Für Kaufleute besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg bei 2,5 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Freiburg 586 offene Stellen gemeldet.

Baufirma, Handwerksbetrieb, Industrie oder Dienstleister: Fehlt Ihnen eine Fachkraft für Administration, Auftragsabwicklung oder Kundendienst, helfen wir weiter. Wir klären Aufgaben, Programme und Pensum und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Lohnabrechnung und Versicherungen übernehmen wir bei Temporäreinsätzen. Die Anfrage ist kostenlos.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Kaufleute für den Kanton Freiburg: Personalanfrage

Können Sie kurzfristig eine Bürovertretung stellen?

Das versuchen wir gern. Je klarer Sie Aufgaben, Programme, Pensum, Beginn und voraussichtliche Dauer beschreiben, desto schneller finden wir eine passende Kauffrau oder einen passenden Kaufmann. Rasch sagen wir Ihnen ehrlich, ob und ab wann jemand verfügbar ist. Eine kurze Übergabe am ersten Tag erleichtert den Start erheblich.

Welcher Lohn ist für Kaufleute üblich?

Für die Berufsgruppe «33 Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 7'882, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6'481 und CHF 9'680 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Kaufleute die Stellenmeldepflicht?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?

In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.

Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?

Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.

Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?

Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).

Wo finde ich iPersonal?

Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.

Regionen und Orte im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg gibt es 119 Gemeinden mit 350'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).

Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Freiburg, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten