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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Kanton Freiburg ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Kaufleute für den Kanton Freiburg und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Dauerstelle
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
CHF 7'882
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 33 Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Kaufmann/Kauffrau
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
586
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Freiburg
24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
Fachkräfte als Kaufmann/Kauffrau findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb im Kanton Freiburg nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
In der grössten Branche im Kanton Freiburg, Erziehung und Unterricht, arbeiten 14'591 Menschen in 1'169 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Ferien, Mutterschaft, Krankheit oder ein Projekt wie eine Softwareumstellung: Im Sekretariat entstehen Lücken selten planbar. Mit Ihrer Personalanfrage erhalten Sie eine Ansprechperson, die schnell reagiert und Kauffrauen und Kaufleute EFZ vorschlägt, die sich rasch in Ihre Abläufe einarbeiten. Während des Temporäreinsatzes laufen Lohn, Versicherungen und Administration über uns.
Fällt Ihre Assistenz wegen Mutterschaft aus oder braucht ein Projekt zusätzliche Hände in der Administration, eignet sich ein Temporäreinsatz. Abgerechnet wird über einen vereinbarten Stundensatz, Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir. Brauchen Sie eine Kauffrau oder einen Kaufmann EFZ auf Dauer, vermitteln wir fest oder über Try & Hire.
Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Im Kanton Freiburg sind 24'434 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 1'169 davon mit 14'591 Beschäftigten, auf Detailhandel 1'592 mit 10'126. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Freiburg CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe im Kanton Freiburg sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Freiburg mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Für Kaufleute besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg bei 2,5 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Freiburg 586 offene Stellen gemeldet.
Baufirma, Handwerksbetrieb, Industrie oder Dienstleister: Fehlt Ihnen eine Fachkraft für Administration, Auftragsabwicklung oder Kundendienst, helfen wir weiter. Wir klären Aufgaben, Programme und Pensum und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Lohnabrechnung und Versicherungen übernehmen wir bei Temporäreinsätzen. Die Anfrage ist kostenlos.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das versuchen wir gern. Je klarer Sie Aufgaben, Programme, Pensum, Beginn und voraussichtliche Dauer beschreiben, desto schneller finden wir eine passende Kauffrau oder einen passenden Kaufmann. Rasch sagen wir Ihnen ehrlich, ob und ab wann jemand verfügbar ist. Eine kurze Übergabe am ersten Tag erleichtert den Start erheblich.
Für die Berufsgruppe «33 Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 7'882, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6'481 und CHF 9'680 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Im Kanton Freiburg gibt es 119 Gemeinden mit 350'918 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Am meisten Beschäftigte zählen Fribourg mit 35'541, Bulle mit 16'957, Villars-sur-Glâne mit 10'817 und Givisiez mit 6'192 (BFS, STATENT 2024).
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Freiburg, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr