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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Grenchen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Köchinnen und Köche für Grenchen und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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52
Arbeitsstätten Beherbergung und Gastronomie in Grenchen
CHF 4'946
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Koch/Köchin
3,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Solothurn
1'291
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Solothurn
Köchinnen und Köche sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Grenchen vorschlagen.
In der grössten Branche in Grenchen, Elektronik, Optik und Uhren, arbeiten 2'755 Menschen in 18 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Wenn in der Küche ein Posten fehlt, spürt es jeder Gast. Wir unterstützen Restaurants, Hotels, Personalrestaurants, Heime und Catering-Betriebe mit Köchinnen und Köchen EFZ, die zuverlässig und sauber arbeiten. Sagen Sie uns, welche Posten anstehen und wann. Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Während des Einsatzes hält Ihre Ansprechperson Kontakt mit Küchenchef und Betriebsleitung. Kommt eine Hochzeit, ein Firmenanlass oder eine volle Terrasse dazu, verlängern oder verstärken wir den Einsatz. Fühlt sich eine Köchin oder ein Koch in Ihrer Brigade wohl, können Sie die Person später übernehmen, die Bedingungen legen wir vorher fest.
Auf dem Bau und in der Gebäudetechnik schwankt die Auslastung über das Jahr. Mit Leuten auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne das feste Team zu vergrössern.
Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.

In den Branchen, in denen Köchinnen und Köche meist arbeiten (Beherbergung und Gastronomie), zählt das BFS in Grenchen 52 Arbeitsstätten mit 263 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen in Grenchen rund 2,5 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 4,7 % (BFS, STATENT 2024).
Das Bundesamt für Statistik zählt in Grenchen 1'029 Arbeitsstätten mit zusammen 10'684 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Elektronik, Optik und Uhren mit 2'755 Personen, gefolgt von Erziehung und Unterricht mit 1'023 und Metallbau und Metallerzeugnisse mit 605.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Grenchen CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Solothurn führt im Kanton Solothurn mit 1'038 Beschäftigten in Beherbergung und Gastronomie, danach folgen Olten mit 788, Egerkingen mit 310 und Zuchwil mit 272 (BFS, STATENT 2024). Für Grenchen prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Als Einsatzbetrieb in Grenchen sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Grenchen kennenlernt.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Für Grenchen rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Normal. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 31.32 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Köchinnen und Köche gehören 2026 zu den meldepflichtigen Berufsarten, weil die Arbeitslosenquote der Berufsart 5 Prozent erreicht (Art. 53a AVV, Liste des SECO). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, beim RAV angemeldete Personen sehen sie fünf Arbeitstage früher.
Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Solothurn 4'551 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 3,0 %. Gleichzeitig standen 1'291 offene Stellen bei den RAV.
Unsere Personalberatung arbeitet mit Restaurants, Hotels und Gemeinschaftsgastronomie zusammen. Brauchen Sie eine Köchin oder einen Koch EFZ, als Aushilfe, für die Saison oder fest, melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns auch über Anfragen aus diesen Orten: Bettlach, Selzach, Lommiswil.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ihre Anfrage kostet nichts. Für eine temporäre Köchin oder einen temporären Koch vereinbaren wir einen Stundensatz, der Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und unseren Service abdeckt. Ob jemand als Commis oder als Chef de partie arbeitet, beeinflusst den Satz. Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden, und Sie kennen den Satz vorher.
Für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 4'946, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 4'352 und CHF 5'827 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
Grenchen liegt im Bezirk Lebern im Kanton Solothurn, rund 94 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Bettlach, Selzach, Lommiswil und Bellach. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. In Bettlach mit 2'072, Selzach mit 1'947 und Lommiswil mit 201 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Grenchen. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Bewerbung in wenigen Minuten, Beratung kostenlos, Stellen in Ihrer Region.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr