Köchinnen und Köche für Lugano: Personalanfrage
In Lugano zählt das BFS 409 Arbeitsstätten in den Branchen, in denen Köchinnen und Köche meist arbeiten (STATENT 2024). Für diese Betriebe suchen wir Köchinnen und Köche auf Zeit oder fest. Sie nennen Beginn und Dauer, wir melden uns mit Vorschlägen.
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Was die Statistik für Lugano zeigt
409
Arbeitsstätten Beherbergung und Gastronomie in Lugano
CHF 4'350
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
CHF 24.03 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Koch/Köchin
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Tessin
1'319
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Tessin
Köchinnen und Köche für Lugano: unsere Leistung
Sie brauchen Köchinnen und Köche für Lugano für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Der Personalverleih ist in Lugano ein eigener Wirtschaftszweig: 27 Arbeitsstätten mit 1'190 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Passende Fachleute für Ihren Betrieb in der Region Lugano schlagen wir Ihnen vor, temporär, fest oder über Try & Hire. Beschreiben Sie uns Küche, Posten, Arbeitszeiten und Beginn. Ihre Ansprechperson ruft Sie rasch an und bespricht das Profil mit Ihnen.
Kurzfristig und gut organisiert
Auf Ihre Anfrage erhalten Sie rasch eine Rückmeldung von uns. Im Gespräch klären wir Küche, Posten, Arbeitszeiten, Beginn und Dauer. Danach stellen wir Ihnen passende Kandidatinnen und Kandidaten vor, deren Erfahrung wir besprochen haben. Ein Probetag in Ihrer Küche ist oft sinnvoll, das organisieren wir gern.
Kosten und Abrechnung
Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich. Er hängt vom Beruf, von der Erfahrung der Fachkraft und vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

Markt für Köchinnen und Köche in Lugano
In Lugano arbeiten 3'315 Menschen in den Branchen Beherbergung und Gastronomie (BFS, STATENT 2024). Für Köchinnen und Köche bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
3'315 von 58'680 Beschäftigten in Lugano arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 5,6 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 4,7 %.
Erziehung und Unterricht, Rechts- und Steuerberatung, Treuhand und Detailhandel sind in Lugano die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 10'934 von 58'680 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Was Köchinnen und Köche verdienen
Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» in der Grossregion Tessin einen mittleren Monatslohn von CHF 4'350 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 3'810, ein Viertel mehr als CHF 4'995 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Fachleute der Branche im Kanton Tessin
Lugano führt im Kanton Tessin in Beherbergung und Gastronomie, danach folgen Bellinzona mit 1'153, Ascona mit 1'094 und Locarno mit 1'077 (BFS, STATENT 2024). Für Lugano prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Lugano
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Lugano gilt, steht im Verleihvertrag.
Bewilligung von Kanton und SECO
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 24.03 pro Stunde für Gelernte in Lugano (Lohngebiet Tessin, Stand 2026).
Kündigungsfristen und Übertritt
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
So kommen Sie in Lugano zu Personal
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
- Bedarf melden, online oder per Telefon
- Profil der Stelle gemeinsam klären
- Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
- Bedingungen schriftlich festhalten
- Start im Betrieb in Lugano, Betreuung während des Einsatzes
Kosten einer temporären Fachkraft
Ein Rechenbeispiel für Lugano: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 18.92 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 22.92 brutto. Für Gelernte sind es CHF 24.03 bzw. CHF 29.11 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Meldepflicht 2026
Für Köchinnen und Köche gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Tessin eine Stelle suchen: 4'803 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,9 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Mit Payrolling übernimmt die iPersonal AG die Anstellung samt Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Quellensteuer. Menü, Mise en place und Dienstplan in Ihrer Küche bestimmen Sie selbst, und eine feste Übernahme ist später möglich.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Verordnung über die Unfallversicherung UVV
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Kostenrechner für Temporärpersonal
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Tessin auf einen Blick.
- Stundenlohn
- 24.03
- Feiertage (3,2 %)
- 0.77
- Ferien
- 2.07
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.24
- Bruttolohn pro Stunde
- 29.11
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 1.98
- Lohnkosten pro Stunde
- 31.09
CHF 1'305.78 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für Lugano
Was kostet ein Temporäreinsatz in der Küche?
Ihre Anfrage kostet nichts. Für eine temporäre Köchin oder einen temporären Koch vereinbaren wir einen Stundensatz, der Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und unseren Service abdeckt. Ob jemand als Commis oder als Chef de partie arbeitet, beeinflusst den Satz. Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden, und Sie kennen den Satz vorher.
Wie viel verdienen Köchinnen und Köche in Lugano?
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Tessin weniger als CHF 3'810, ein Viertel mehr als CHF 4'995 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 24.03 pro Stunde für Gelernte.
Gilt für Köchinnen und Köche die Stellenmeldepflicht?
Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).
Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?
Die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Den Eintrag der iPersonal AG finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Lugano und Umgebung
Lugano liegt im Kanton Tessin, rund 159 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Massagno, Porza, Mendrisio und Bellinzona. Zur Gemeinde gehören auch Aldesago, Barbengo, Bogno, Breganzona und Brè sopra Lugano. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. In Massagno mit 2'254, Porza mit 808 und Mendrisio mit 19'510 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Aldesago · Barbengo · Bogno · Breganzona · Brè sopra Lugano · Cadro · Carabbia · Carona
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb in Lugano Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
