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Bauführer telefoniert auf der Baustelle, neben ihm der Polier mit den Plänen

Köchinnen und Köche für Plan-les-Ouates: Personalanfrage

Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Plan-les-Ouates ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (Lohngebiet Genf, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Köchinnen und Köche für Plan-les-Ouates und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.

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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

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Was Sie suchen, ab wann und wie lange: Den Rest klären wir am Telefon.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Arbeitsmarkt in Plan-les-Ouates in Zahlen

Köchinnen und Köche für Betriebe in Plan-les-Ouates

Fachkräfte als Koch/Köchin findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Plan-les-Ouates nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.

In Plan-les-Ouates sind 1'235 Arbeitsstätten mit 21'498 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.

Wenn in der Küche ein Posten fehlt, spürt es jeder Gast. Wir unterstützen Restaurants, Hotels, Personalrestaurants, Heime und Catering-Betriebe mit Köchinnen und Köchen EFZ, die zuverlässig und sauber arbeiten. Sagen Sie uns, welche Posten anstehen und wann. Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Köche EFZ für Ihre Küche

Köchinnen und Köche EFZ bereiten die Mise en place vor, kochen im Service, führen einen Posten, achten auf Hygiene und Allergene und unterstützen bei Bestellungen. Wir klären mit Ihnen Küchenart, Posten, Arbeitszeiten und Verantwortung und schlagen Ihnen nur Personen vor, die solche Aufgaben bereits übernommen haben.

Was die Stellenmeldepflicht bedeutet

Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.

Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Betriebe mit Köchinnen und Köche in Plan-les-Ouates

In Plan-les-Ouates arbeiten 365 Menschen in den Branchen Beherbergung und Gastronomie (BFS, STATENT 2024). Für Köchinnen und Köche bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

365 von 21'498 Beschäftigten in Plan-les-Ouates arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 1,7 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 4,7 %.

Nach Beschäftigten führt in Plan-les-Ouates die Branche Elektronik, Optik und Uhren mit 5'844 Personen in 33 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 17 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

In Plan-les-Ouates gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Genf. Für Köchinnen und Köche mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.70 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.

Rekrutierungsgebiet für Köchinnen und Köche

Wir suchen Köchinnen und Köche dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Genf vor allem in Genève, Meyrin, Carouge GE und Lancy, zusammen 16'107 Beschäftigte in Beherbergung und Gastronomie (BFS, STATENT 2024).

Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Plan-les-Ouates

Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Plan-les-Ouates sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).

Wer in Plan-les-Ouates Personal verleihen darf

Für Betriebe in Plan-les-Ouates bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Kündigungsfristen und Übertritt

Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

In fünf Schritten zur Fachkraft

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.

  • Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
  • Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
  • Vorschläge mit geprüften Fachkräften
  • Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
  • Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn

Was Temporärpersonal in Plan-les-Ouates kostet

Für Plan-les-Ouates rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Genf. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.

Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Köchinnen und Köche und das RAV

Für Köchinnen und Köche gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.

Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.

Wenn die Saison beginnt, ein Bankett ansteht oder ein Posten ausfällt, braucht die Küche rasch Verstärkung. Wir schlagen Ihnen Köchinnen und Köche EFZ vor, als Aushilfe, für die Saison oder fest. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen den Einsatz mit Ihnen.

Elektroinstallateur zieht ein Bündel Kabel durch eine Öffnung in der Decke

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Genf auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 27.62

Stundenlohn
27.62
Feiertage (3,2 %)
0.88
Ferien
2.37
13. Monatslohn (8,33 %)
2.57
Bruttolohn pro Stunde
33.44
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.27
Lohnkosten pro Stunde
35.71

CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen: Köchinnen und Köche für Plan-les-Ouates: Personalanfrage

Was kostet ein Temporäreinsatz in der Küche?

Ihre Anfrage kostet nichts. Für eine temporäre Köchin oder einen temporären Koch vereinbaren wir einen Stundensatz, der Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und unseren Service abdeckt. Ob jemand als Commis oder als Chef de partie arbeitet, beeinflusst den Satz. Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden, und Sie kennen den Satz vorher.

Welcher Lohn ist für Köchinnen und Köche üblich?

Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 4'314, ein Viertel mehr als CHF 5'648 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.

Gilt für Köchinnen und Köche die Stellenmeldepflicht?

Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.

Ist Ihr Temporärbüro bewilligt?

Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.

Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?

Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.

Wo ist Ihr Büro?

Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.

Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?

Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.

Nachbarorte von Plan-les-Ouates

12'644 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Plan-les-Ouates (BFS, STATPOP 2025). In der Nähe liegen Carouge GE, Onex, Lancy und Veyrier. Unser Sitz ist rund 234 km entfernt. In Carouge GE mit 27'046, Onex mit 5'094 und Lancy mit 28'314 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Plan-les-Ouates. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.

Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten