Temporärbüro für Veyrier
In Veyrier sind 571 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
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Arbeitsmarkt in Veyrier in Zahlen
571
Arbeitsstätten in Veyrier
2'824
Beschäftigte in Veyrier
305
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
So arbeitet unser Temporärbüro für Veyrier
Unsere Schwerpunkte sind Bau, Ausbau, Elektro, Gebäudetechnik, Industrie, Logistik und Büro. In Veyrier übernehmen wir für Sie die Suche nach Temporärkräften, den Arbeitsvertrag nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz und die ganze Lohnadministration. Ihre Ansprechperson kennt die Leute, die sie vorschlägt.
Der Personalverleih ist in Veyrier ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 4 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Wie wir Personal auswählen
Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Sie sehen die Vorschläge, können Fragen stellen und auf Wunsch die Person vor dem Einsatz kennenlernen.
Passt eine Person nach dem Start nicht, sagen Sie es uns. Wir klären die Lage mit beiden Seiten und suchen, wenn nötig, Ersatz.
Welche Regeln für den Lohn gelten
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Branchen und Arbeitsplätze in Veyrier
Erziehung und Unterricht, Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Gastronomie sind in Veyrier die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 680 von 2'824 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Veyrier 23 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 89 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 9 Prozent in Industrie und Bau.
Fachkräfte für die Betriebe in Veyrier
Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Veyrier
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Veyrier gilt, steht im Verleihvertrag.
Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz
Für Betriebe in Veyrier lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in Veyrier der Mindestlohn des Lohngebiets Genf: Gelernte erhalten mindestens CHF 27.62, Ungelernte CHF 22.70 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
Von der Anfrage zum Einsatz in Veyrier
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
- Bedarf und Zeitraum nennen
- Rasche Rückmeldung
- Profile prüfen und auswählen
- Vertrag unterschreiben
- Einsatz in Veyrier mit Betreuung
Was Temporärpersonal in Veyrier kostet
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Veyrier beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.70 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Genf, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.49 bis CHF 33.44.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Stellenmeldepflicht und RAV
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Der Bedarf im Kanton Genf schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Stundensatz selbst berechnen
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen: Temporärbüro für Veyrier
Was bietet ein Personaldienstleister für Veyrier?
Personalverleih, Vermittlung von Dauerstellen, Try & Hire und Payrolling. Wir decken alle vier Formen ab und haben dafür die nötigen Bewilligungen.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Temporärarbeit?
Zeitarbeit ist der deutsche Begriff, Temporärarbeit der schweizerische, gemeint ist dasselbe. Für Einsätze in der Schweiz gelten das Arbeitsvermittlungsgesetz und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih.
Was steht im Verleihvertrag?
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Ist Ihr Temporärbüro bewilligt?
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Müssen wir bei ausländischen Temporären etwas melden?
Das übernimmt die iPersonal AG: Bei Temporärkräften, die quellensteuerpflichtig sind, ziehen wir die Steuer vom Lohn ab und rechnen sie mit dem Kanton ab. Bewilligungen und Meldungen klären wir vor dem Einsatz.
Gibt es bei Temporären eine Probezeit?
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Wo finde ich iPersonal?
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Wie funktioniert der Stundenrapport?
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Veyrier und Umgebung
Carouge GE, Chêne-Bougeries, Plan-les-Ouates, Thônex und Lancy liegen Veyrier am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Genf. Bis zu unserem Sitz sind es rund 231 km Luftlinie. In Carouge GE mit 27'046, Chêne-Bougeries mit 5'422 und Plan-les-Ouates mit 21'498 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Vessy
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
