Dauerstelle
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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Köchinnen und Köche für den Kanton Zug und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
Inserate im Kanton Zug, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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Try & Hire
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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404
Arbeitsstätten Beherbergung und Gastronomie im Kanton Zug
CHF 5'081
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Koch/Köchin
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Fachkräfte als Koch/Köchin findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb im Kanton Zug nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
Der Personalverleih ist im Kanton Zug ein eigener Wirtschaftszweig: 221 Arbeitsstätten mit 5'178 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Wenn in der Küche ein Posten fehlt, spürt es jeder Gast. Wir unterstützen Restaurants, Hotels, Personalrestaurants, Heime und Catering-Betriebe mit Köchinnen und Köchen EFZ, die zuverlässig und sauber arbeiten. Sagen Sie uns, welche Posten anstehen und wann. Ihre Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Für Saisonspitzen, Bankette oder Ferienvertretungen eignet sich der Temporäreinsatz. Sie erhalten eine Rechnung mit vereinbartem Stundensatz, Lohn, Lohnnebenkosten und Quellensteuer laufen über uns. Für eine Lösung auf Dauer vermitteln wir fest oder mit Try & Hire. So bleibt Ihre Küche auch bei Engpässen besetzt.
Sie erhalten eine kleine Auswahl geprüfter Profile statt einer langen Liste. Die Gespräche führen Sie selbst, wir organisieren die Termine und holen die Rückmeldungen beider Seiten ein.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

In den Branchen, in denen Köchinnen und Köche meist arbeiten (Beherbergung und Gastronomie), zählt das BFS im Kanton Zug 404 Arbeitsstätten mit 5'817 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 4,3 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 4,7 % (BFS, STATENT 2024).
Wer im Kanton Zug Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt mit 135'123 Beschäftigten und 20'801 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Grosshandel beschäftigt davon 14'283 Personen, Unternehmensberatung 7'870.
Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Köchinnen und Köche mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Zug führt im Kanton Zug mit 2'400 Beschäftigten in Beherbergung und Gastronomie, danach folgen Risch mit 1'272, Baar mit 1'122 und Cham mit 271 (BFS, STATENT 2024). Für Zug prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb im Kanton Zug gilt, steht im Verleihvertrag.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Zug mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Köchinnen und Köche gehören 2026 zu den meldepflichtigen Berufsarten, weil die Arbeitslosenquote der Berufsart 5 Prozent erreicht (Art. 53a AVV, Liste des SECO). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, beim RAV angemeldete Personen sehen sie fünf Arbeitstage früher.
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Beschreiben Sie uns die Stelle: Küchenart, Posten, Verantwortung, Arbeitszeiten, Wochenenden und Pensum. Erst nach einem Gespräch über Ausbildung und Erfahrung stellen wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten vor, die passen. Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt während des ganzen Einsatzes für Sie erreichbar.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das versuchen wir gern, in der Gastronomie sind kurze Fristen normal. Nennen Sie uns Küche, Posten, Dienstzeiten, Beginn und Dauer. Rasch erfahren Sie, ob und ab wann wir jemanden vorschlagen können. Bei Banketten oder zum Saisonstart lohnt es sich, einige Wochen vorher anzufragen, dann ist die Auswahl grösser.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 4'557, ein Viertel mehr als CHF 5'922 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.
Ihr Betrieb bezahlt nur die Stunden auf dem Rapport. Lohnausfall bei Krankheit ist Sache des Arbeitgebers, also der iPersonal AG. Fällt jemand länger aus, schlagen wir eine Vertretung vor.
Adresse von Verleiher und Bewilligungsbehörde, Qualifikation, Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfristen, Arbeitszeiten und die Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Von Zug, Baar und Risch bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Zug arbeiten 135'123 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Zug. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Zug, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr