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Für Sachbearbeiter/innen Rechnungswesen mit Lehrabschluss gilt in Münsingen temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
CHF 7'882
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 33 Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Sachbearbeiter/in Rechnungswesen
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
4'108
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Bern
819
Arbeitsstätten in Münsingen
Sie brauchen Sachbearbeiter/innen Rechnungswesen für Münsingen für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Der Personalverleih ist in Münsingen ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 28 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Wenn im Büro jemand ausfällt, bleiben Offerten, Rechnungen und Kundenanfragen liegen. Wir unterstützen Baufirmen, Handwerksbetriebe, Industrie und Dienstleister mit Kauffrauen und Kaufleuten EFZ, die sich rasch einarbeiten und zuverlässig arbeiten. Sagen Sie uns, welche Aufgaben anstehen. Die Anfrage ist gratis und für Sie unverbindlich.
Kauffrauen und Kaufleute EFZ übernehmen Empfang, Korrespondenz, Auftragsabwicklung, Offerten und Rechnungen, Debitoren und Kreditoren, Kundendienst und Personaladministration. Wir klären mit Ihnen Aufgaben, Branche, eingesetzte Programme und Sprachen und schlagen Ihnen nur Personen vor, die solche Arbeiten bereits erledigt haben. Ausbildung und Zeugnisse besprechen wir vorher.
Payrolling eignet sich für befristete Projekte, für Leute, die Sie zuerst kennenlernen möchten, und wenn Ihr Betrieb keine eigene Lohnadministration für kurze Anstellungen aufbauen will.
Möchten Sie die Person später fest anstellen, endet das Payrolling. Den Übergang regeln wir mit Ihnen im Voraus.

Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Maschinenbau sind in Münsingen die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 1'207 von 6'720 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Münsingen CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Münsingen zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Münsingen beim Mindestlohn nach GAV, CHF 22.39 bis CHF 27.62 pro Stunde je nach Ausbildung (Hochlohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 27.12 bis CHF 33.44.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Sachbearbeiter/innen Rechnungswesen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Bern eine Stelle suchen: 12'208 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,2 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Wenn im Sommer gleich mehrere Personen abwesend sind, wird die Administration schnell zum Engpass. Mit temporären Kauffrauen und Kaufleuten EFZ überbrücken Sie die Ferienzeit, ohne dauerhaft aufzustocken. Passt die Person, ist eine Übernahme über Try & Hire möglich. Sprechen Sie mit uns, wir planen die Vertretungen rechtzeitig.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Kaufmännische Mitarbeitende sehen oft vertrauliche Daten. Wir sprechen das mit den Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Einsatz an. Ihre internen Regeln zu Datenschutz und Vertraulichkeit gelten auch für temporäre Mitarbeitende. Gibt es besondere Vorgaben, nennen Sie sie uns in der Anfrage.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Espace Mittelland weniger als CHF 6'481, ein Viertel mehr als CHF 9'680 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf jeder Seite, rund 97 km Luftlinie von Münsingen. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Münsingen liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland im Kanton Bern, rund 97 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Belp, Worb, Ostermundigen und Ittigen. Zur Gemeinde gehören auch Trimstein und Tägertschi. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Belp 5'186, Worb 3'857, Ostermundigen 8'475 und Ittigen 13'180 (BFS, STATENT 2024).
Trimstein · Tägertschi
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Münsingen: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Münsingen, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr