Dauerstelle
Schreiner Bankschreiner 100%, Bettingen BS
- Bettingen BS
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Treuhänder/innen verdienen in der Grossregion Nordwestschweiz im Mittel CHF 9'257 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Treuhänder/innen für den Kanton Basel-Stadt, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
Inserate im Kanton Basel-Stadt, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
699
Arbeitsstätten Rechts- und Steuerberatung, Treuhand im Kanton Basel-Stadt
CHF 9'257
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Treuhänder/in
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Stadt
1'564
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Stadt
Für Treuhänder/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
Der Personalverleih ist im Kanton Basel-Stadt ein eigener Wirtschaftszweig: 123 Arbeitsstätten mit 7'372 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ob Buchhaltungsmandate, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen für Firmen und Private, Lohnwesen oder Beratung, wir klären zuerst genau, was gefragt ist. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Fachausweis und Erfahrung wir besprochen haben.
Treuhänderinnen und Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis führen Buchhaltungsmandate, erstellen Abschlüsse und Steuererklärungen, betreuen das Lohnwesen und beraten Kunden. Wir klären mit Ihnen Mandatsstruktur, Software, Schwerpunkte und Pensum und schlagen Ihnen danach Personen vor, deren Fachausweis und Erfahrung zu Ihrem Büro passen.
Fällt jemand aus, zählt jeder Tag. Markieren Sie Ihre Anfrage als dringend oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir so kurzfristig jemanden vorschlagen können.
Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.

Im Kanton Basel-Stadt arbeiten 3'178 Menschen in den Branchen Rechts- und Steuerberatung, Treuhand (BFS, STATENT 2024). Für Treuhänder/innen bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
3'178 von 201'823 Beschäftigten im Kanton Basel-Stadt arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 1,6 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 1,6 %.
Im Kanton Basel-Stadt sind 18'644 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Pharma entfallen 33 davon mit 17'018 Beschäftigten, auf Erziehung und Unterricht 1'050 mit 14'882. An dritter Stelle folgt Gastronomie.
Ein Viertel verdient weniger als CHF 7'316, ein Viertel mehr als CHF 12'272 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Die meisten Beschäftigten in Rechts- und Steuerberatung, Treuhand zählt im Kanton Basel-Stadt in Basel mit 3'120, Riehen mit 51 und Bettingen mit 7 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Basel-Stadt passt.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Basel-Stadt kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Für Betriebe im Kanton Basel-Stadt lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Ein Rechenbeispiel für den Kanton Basel-Stadt: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.39 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.12 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Treuhänder/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Wenn die Steuersaison beginnt oder eine erfahrene Fachkraft geht, warten Mandate und Kunden. Wir schlagen Ihnen Treuhänderinnen und Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis vor, fest, für die Saison oder mit Try & Hire. Schicken Sie uns eine Personalanfrage, und rasch meldet sich Ihre Ansprechperson.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ihre Anfrage für eine Treuhänderin oder einen Treuhänder kostet nichts. Erst wenn eine Festanstellung zustande kommt, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Möchten Sie die Person zuerst während der Steuersaison temporär beschäftigen, gilt ein Stundensatz, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service umfasst.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 7'316, ein Viertel mehr als CHF 12'272 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Den Eintrag der iPersonal AG finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Von Basel, Riehen und Bettingen bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Basel-Stadt arbeiten 201'823 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Basel mit 196'083, Riehen mit 5'407 und Bettingen mit 333 (BFS, STATENT 2024).
Basel · Riehen · Bettingen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb im Kanton Basel-Stadt Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen im Kanton Basel-Stadt, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr