Treuhänder/innen für den Kanton Genf: Personalanfrage
Treuhänder/innen verdienen in der Grossregion Genferseeregion im Mittel CHF 9'632 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Treuhänder/innen für den Kanton Genf, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
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Was die Statistik für den Kanton Genf zeigt
2'365
Arbeitsstätten Rechts- und Steuerberatung, Treuhand im Kanton Genf
CHF 9'632
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Treuhänder/in
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
So kommen Sie zu Treuhänder/innen
Treuhänder/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb im Kanton Genf vorschlagen.
Im Kanton Genf sind 46'510 Arbeitsstätten mit 401'982 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die gezielt und diskret sucht. Für die Steuersaison ist ein Temporäreinsatz möglich, bei dem wir Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration für Sie übernehmen.
Treuhänder für Ihr Büro
In der Steuersaison stapeln sich die Steuererklärungen, danach folgen Jahresabschlüsse und Revisionsvorbereitungen. Für diese Monate eignet sich ein Temporäreinsatz: Sie bezahlen einen vereinbarten Stundensatz, und Lohn, Lohnnebenkosten und Administration laufen über uns. Für eine Mandatsleitung auf Dauer vermitteln wir Treuhänderinnen und Treuhänder mit eidg. Fachausweis fest oder mit Try & Hire.
Wer im Einsatz wofür zuständig ist
Für die Arbeitssicherheit vor Ort hat Ihr Betrieb gegenüber Temporärkräften die gleichen Pflichten wie gegenüber dem eigenen Personal. So steht es in Artikel 10 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

Markt für Treuhänder/innen im Kanton Genf
Wo Treuhänder/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Rechts- und Steuerberatung, Treuhand: im Kanton Genf zusammen 2'365 Arbeitsstätten mit 10'333 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
10'333 von 401'982 Beschäftigten im Kanton Genf arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 2,6 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 1,6 %.
Wer im Kanton Genf Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt und 46'510 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 29'328 Personen, Detailhandel 19'739.
Lohnniveau für Treuhänder/innen
Im Kanton Genf gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Genf. Für Treuhänder/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.70 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Rekrutierungsgebiet für Treuhänder/innen
Die meisten Beschäftigten in Rechts- und Steuerberatung, Treuhand zählt im Kanton Genf in Genève mit 7'843, Lancy mit 1'141, Carouge GE mit 376 und Vernier mit 258 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Genf passt.
Rechtslage: Verleih und Vermittlung im Kanton Genf
Als Einsatzbetrieb im Kanton Genf sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
GAV Personalverleih: Mindestlöhne im Kanton Genf
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte im Kanton Genf (Lohngebiet Genf, Stand 2026).
Was der Verleiher abrechnet
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Von der Anfrage zum Einsatz im Kanton Genf
Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
- Anfrage online oder am Telefon
- Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
- Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
- Verleihvertrag mit Stundensatz
- Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche
Wie sich der Stundensatz zusammensetzt
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Genf mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Lohngebiet Genf). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Treuhänder/innen und das RAV
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Treuhänder/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
1'729 offene Stellen waren im Kanton Genf im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Beschreiben Sie uns die Stelle: Mandate, Schwerpunkte, Software, Kundenkontakt, Pensum und Beginn. Wir besprechen mit den Kandidatinnen und Kandidaten Fachausweis und Erfahrung und stellen Ihnen gezielt vor, wer passt. Ihre Ansprechperson bei iPersonal begleitet Sie diskret durch die ganze Suche.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV 2
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Fragen und Antworten: Treuhänder/innen für den Kanton Genf: Personalanfrage
Was kostet eine Festanstellung über iPersonal?
Ihre Anfrage für eine Treuhänderin oder einen Treuhänder kostet nichts. Erst wenn eine Festanstellung zustande kommt, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Möchten Sie die Person zuerst während der Steuersaison temporär beschäftigen, gilt ein Stundensatz, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service umfasst.
Wie viel verdienen Treuhänder/innen im Kanton Genf?
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 7'397, ein Viertel mehr als CHF 12'982 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Ist der Beruf Treuhänder/in meldepflichtig?
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Was kostet eine Temporärkraft im Kanton Genf?
Den grössten Teil macht der Lohn aus. Im Kanton Genf liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 27.62 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Genf). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Wer bestätigt die Stunden der Temporärkraft?
Die Stunden werden jede Woche eingetragen und von Ihrem Betrieb bestätigt; der Rapport kommt bis Freitag zu uns. Fehlt die Bestätigung, verzögert sich die Lohnzahlung.
Kann ich eine Fachkraft zuerst testen?
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Gibt es eine Höchstdauer für Temporäreinsätze?
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Gemeinden im Kanton Genf
Genève, Lancy, Carouge GE und Vernier sind im Kanton Genf die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 45 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Genève mit 194'744, Lancy mit 28'314, Carouge GE mit 27'046 und Vernier mit 26'081 (BFS, STATENT 2024).
Genève · Lancy · Carouge GE · Vernier · Meyrin
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
