Temporärbüro für Chêne-Bougeries
In Chêne-Bougeries zählt das Bundesamt für Statistik 791 Arbeitsstätten mit 5'422 Beschäftigten (STATENT 2024). Wir stellen Betrieben in Chêne-Bougeries Temporärpersonal und Fachkräfte zur Festanstellung, mit Bewilligung für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Sie nennen Beruf und Beginn, wir schlagen geprüfte Leute vor.
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Arbeitsmarkt in Chêne-Bougeries in Zahlen
791
Arbeitsstätten in Chêne-Bougeries
5'422
Beschäftigte in Chêne-Bougeries
953
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Temporäre Fachkräfte für Chêne-Bougeries
Wir bringen Fachkräfte und Hilfskräfte in Betriebe in Chêne-Bougeries, für einen Tag oder für Monate. Vertrag, Lohn, Versicherungen und Lohnausweis übernehmen wir; Sie kümmern sich um die Arbeit.
Der Personalverleih ist in Chêne-Bougeries ein eigener Wirtschaftszweig: 5 Arbeitsstätten mit 7 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Festanstellung über die Personalvermittlung
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.
GAV Personalverleih und Mindestlöhne
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.
Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

Wo in Chêne-Bougeries gearbeitet wird
In Chêne-Bougeries sind 791 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 67 davon mit 953 Beschäftigten, auf Ausbaugewerbe und Bauinstallation 29 mit 222. An dritter Stelle folgt Grosshandel.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Chêne-Bougeries in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 94 Prozent der Stellen.
Gefragte Berufe in Chêne-Bougeries
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in Chêne-Bougeries sind besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende gefragt, dazu Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger.
Gesetze und GAV im Temporäreinsatz
Als Einsatzbetrieb in Chêne-Bougeries sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Bewilligung von Kanton und SECO
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Wenn Sie eine Temporärkraft fest anstellen
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

In fünf Schritten zur Fachkraft
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
- Anfrage senden: Beruf, Anzahl, Beginn und Einsatzort
- Rückruf Ihrer Ansprechperson rasch
- Vorschläge mit geprüften Fachkräften
- Vertrag: Verleihvertrag oder Vermittlungsvereinbarung
- Einsatz und wöchentlicher Rapport, wir zahlen den Lohn
Wie sich der Stundensatz zusammensetzt
Für Chêne-Bougeries rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Lohngebiet Genf. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Genf
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Genf eine Stelle suchen: 13'311 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 5,3 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Der Bedarf im Kanton Genf schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Verordnung über die Unfallversicherung UVV
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- swissstaffing, Verband der Personaldienstleister der Schweiz
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Kostenrechner für Temporärpersonal
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Genf auf einen Blick.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen: Temporärbüro für Chêne-Bougeries
Welche Leistungen bietet ein Personaldienstleister?
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Temporärarbeit?
Zeitarbeit ist der deutsche Begriff, Temporärarbeit der schweizerische, gemeint ist dasselbe. Für Einsätze in der Schweiz gelten das Arbeitsvermittlungsgesetz und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih.
Wie funktioniert der Stundenrapport?
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Welches Lohngebiet gilt in Chêne-Bougeries?
In Chêne-Bougeries gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Genf nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Ist eine Übernahme nach dem Einsatz möglich?
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Nachbarorte von Chêne-Bougeries
Thônex, Veyrier, Carouge GE, Lancy und Le Grand-Saconnex liegen Chêne-Bougeries am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Genf. Bis zu unserem Sitz sind es rund 229 km Luftlinie. In Thônex mit 7'174, Veyrier mit 2'824 und Carouge GE mit 27'046 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
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