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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Allschwil ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Zimmerleute für Allschwil und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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119
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Allschwil
CHF 6'125
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Zimmermann/Zimmerin
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Landschaft
1'375
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Landschaft
Sie brauchen Zimmerleute für Allschwil für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
22'374 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Allschwil (BFS, STATPOP 2025), 13'919 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Wir schlagen Ihnen passende Fachleute für Ihren Betrieb in der Region Allschwil vor, temporär für eine Bauphase, fest für Ihr Team oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns Projekte, Arbeiten und Beginn. Rasch erhalten Sie unseren Rückruf, dann klären wir das Profil.
Erzählen Sie uns zuerst, welche Projekte laufen, wann die nächste Aufrichte geplant ist und ob jemand in der Halle oder auf der Baustelle gebraucht wird. Mit diesen Angaben gleichen wir Lehrabschluss, Zeugnisse und Erfahrung der Kandidaten ab. Sie erhalten nur Vorschläge, die zu Ihren Bauweisen passen, und eine feste Ansprechperson für alle Fragen.
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

In den Branchen, in denen Zimmerleute meist arbeiten (Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Allschwil 119 Arbeitsstätten mit 879 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen in Allschwil rund 6,3 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).
Nach Beschäftigten führt in Allschwil die Branche Forschung und Entwicklung mit 1'804 Personen in 23 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 1'283 Arbeitsstätten und 13'919 Beschäftigte (STATENT 2024).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Allschwil CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Wir suchen Zimmerleute dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Basel-Landschaft vor allem in Muttenz, Pratteln, Allschwil und Münchenstein, zusammen 4'355 Beschäftigte in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe in Allschwil zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Allschwil heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Allschwil mindestens CHF 27.62 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 33.44 (Anhang 2, Hochlohngebiet). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Für Zimmerleute besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Basel-Landschaft eine Stelle suchen: 4'665 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 3,1 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Zwischen Frühling und Herbst stehen in vielen Holzbaubetrieben die Aufrichten dicht hintereinander. Mit temporären Zimmerinnen und Zimmerleuten EFZ verstärken Sie die Montagetrupps, ohne im Winter zu viele Leute zu beschäftigen. Bewährt sich jemand bei Ihnen, ist eine Festanstellung über Try & Hire möglich. Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Für die Anfrage zahlen Sie nichts. Im Temporäreinsatz gilt ein vereinbarter Stundensatz für die Zimmerin oder den Zimmermann, der Lohn, AHV, BVG, UVG, Krankentaggeld, Quellensteuer und unseren Service umfasst. Ob jemand Kranarbeiten übernimmt oder eine Gruppe führt, fliesst in den Satz ein. Bei einer Festanstellung gilt ein einmaliges, vorab vereinbartes Honorar.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Nordwestschweiz weniger als CHF 5'600, ein Viertel mehr als CHF 6'839 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte in Allschwil (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Allschwil liegt im Bezirk Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft, rund 81 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Binningen, Oberwil BL, Münchenstein und Birsfelden. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.
Arbeit in Allschwil gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr