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4'072 Beschäftigte und 701 Arbeitsstätten zählt das BFS in Oberwil BL (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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701
Arbeitsstätten in Oberwil BL
4'072
Beschäftigte in Oberwil BL
485
Beschäftigte in Detailhandel, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Landschaft
1'375
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Basel-Landschaft
Temporärarbeit heisst für Ihren Betrieb in Oberwil BL: Sie melden den Bedarf, wir suchen die Leute, prüfen Zeugnisse und Ausweise und stellen sie an. Für die Dauer des Einsatzes bleiben wir Arbeitgeberin, Sie bestimmen Aufgaben, Arbeitsort und Arbeitszeiten. Abgerechnet werden die Stunden laut Rapport.
Der Personalverleih ist in Oberwil BL ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 4 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.
Sie sind nicht an ein bestimmtes Temporärbüro gebunden. Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Laufende Verträge und Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Detailhandel (485), Landverkehr und Transport (438) und Erziehung und Unterricht (430).
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist in Oberwil BL vertreten: 4 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 90 Prozent der Stellen.
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in Oberwil BL sind besonders Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager gefragt, dazu Chauffeusen, Chauffeure und Disponentinnen.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Oberwil BL gilt, steht im Verleihvertrag.
Für Betriebe in Oberwil BL lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Oberwil BL heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Rechenbeispiel für Oberwil BL: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.39 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.12 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Basel-Landschaft eine Stelle suchen: 4'665 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 3,1 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, temporär und fest. Für Einsätze auf der Baustelle klären wir vorab Schutzausrüstung, Ausweise und den GAV der Branche, damit Lohn und Arbeitszeit stimmen.
Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.
Prüfen Sie zuerst die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags. Wollen Ihre Temporärkräfte mitkommen, klären wir Vertrag und Lohn neu und übernehmen die Administration ab dem vereinbarten Tag.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
CHF 22.39 für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih in Oberwil BL (Hochlohngebiet). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Oberwil BL liegt im Bezirk Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft, rund 79 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Binningen, Allschwil, Münchenstein und Aesch BL. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
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Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Oberwil BL und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr