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Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Egg b. Zürich ZH
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Meilen ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (Hochlohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Zimmerleute für Meilen und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Meilen
CHF 6'444
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Zimmermann/Zimmerin
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Sie brauchen Zimmerleute für Meilen für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
In der grössten Branche in Meilen, Nahrungsmittelherstellung, arbeiten 633 Menschen in 7 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Holzbau lebt von eingespielten Teams, und eine Lücke spürt man sofort. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die gezielt vorschlägt und offen sagt, was möglich ist. Bei Temporäreinsätzen übernehmen wir Lohnabrechnung, Versicherungen und die ganze Administration, damit Sie sich auf die Baustelle konzentrieren.
Brauchen Sie für eine Aufrichte mehrere Personen auf einmal, sagen Sie es uns in der Anfrage. Wir sagen Ihnen offen, wen wir ab wann vorschlagen können. Arbeitskleidung, Schutzausrüstung und Werkzeug klären wir vor dem Start. Bewährt sich jemand besonders, ist eine Übernahme in Ihr Team möglich.
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Wo Zimmerleute gebraucht werden, zeigen die Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: in Meilen zusammen 43 Arbeitsstätten mit 292 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
292 von 6'128 Beschäftigten in Meilen arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,8 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
Das Bundesamt für Statistik zählt in Meilen 1'240 Arbeitsstätten mit zusammen 6'128 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Nahrungsmittelherstellung mit 633 Personen, gefolgt von Detailhandel mit 454 und Erziehung und Unterricht mit 437.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Meilen CHF 27.62 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 22.39 ohne (Hochlohngebiet, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Wir suchen Zimmerleute dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Zürich vor allem in Zürich, Winterthur, Schlieren und Dietikon, zusammen 14'772 Beschäftigte in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Meilen sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Für Betriebe in Meilen lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Ein Rechenbeispiel für Meilen: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.39 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.12 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Zimmerleute sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Mit 2,9 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Unsere Personalberatung arbeitet mit Zimmereien und Holzbaubetrieben zusammen, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Elementbauer. Brauchen Sie eine Zimmerin oder einen Zimmermann EFZ, temporär oder fest, melden Sie sich. Unser Angebot gilt selbstverständlich genauso für Betriebe in diesen Nachbarorten: Männedorf, Küsnacht ZH, Horgen.

Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Geben Sie in Ihrer Anfrage an, wie viele Personen Sie ab wann und wie lange brauchen und wer die Montage leitet. Wir prüfen, wen wir vorschlagen können, und sagen es Ihnen offen. Für kurze, intensive Phasen ist eine gestaffelte Lösung manchmal sinnvoll. So planen Sie mit klaren Angaben.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'444, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'782 und CHF 7'195 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Für Ausfalltage entstehen Ihnen keine Lohnkosten. Die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih läuft über die iPersonal AG.
Am Arbeitsplatz der Einsatzbetrieb: Instruktion, Schutzausrüstung und Aufsicht wie bei eigenen Mitarbeitenden. Wir klären vor dem Start, was nötig ist.
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Meilen liegt im Bezirk Meilen im Kanton Zürich, rund 16 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Männedorf, Küsnacht ZH, Horgen und Thalwil. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. In Männedorf mit 5'268, Küsnacht ZH mit 6'826 und Horgen mit 10'946 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr