Dauerstelle
Lastwagenchauffeur Silo-Chauffeur Kat. C/E ab Dietikon (m/w/d | 80-100%) 100%, Opfikon ZH
- Opfikon ZH
- 80 bis 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Disponent/innen mit Lehrabschluss gilt in Opfikon temporär ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
251
Arbeitsstätten Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen in Opfikon
CHF 6'202
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Disponent/in
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Zürich
7'605
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zürich
Sie brauchen Disponent/innen für Opfikon für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Der Personalverleih ist in Opfikon ein eigener Wirtschaftszweig: 13 Arbeitsstätten mit 128 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Ferien, Krankheit oder Wachstum: Eine Lücke in der Disposition spürt die ganze Flotte. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die rasch reagiert und gezielt vorschlägt. Für Vertretungen ist ein Temporäreinsatz möglich, bei dem wir Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration übernehmen.
Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Läuft eine Vertretung länger oder soll die Person übernommen werden, klären wir das unkompliziert. Beim Payrolling übernehmen wir auf Wunsch auch die Anstellung einer Fachkraft, die Sie selbst gefunden haben.
Payrolling eignet sich für befristete Projekte, für Leute, die Sie zuerst kennenlernen möchten, und wenn Ihr Betrieb keine eigene Lohnadministration für kurze Anstellungen aufbauen will.
Möchten Sie die Person später fest anstellen, endet das Payrolling. Den Übergang regeln wir mit Ihnen im Voraus.

In den Branchen, in denen Disponent/innen meist arbeiten (Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen), zählt das BFS in Opfikon 251 Arbeitsstätten mit 2'487 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
2'487 von 26'825 Beschäftigten in Opfikon arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 9,3 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 8,3 %.
Unternehmensberatung, Telekommunikation und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau sind in Opfikon die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 7'600 von 26'825 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
In Opfikon gilt für Temporäre der Mindestlohn des Hochlohngebiets. Für Disponent/innen mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 22.39 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 33.44 brutto.
Die meisten Beschäftigten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen zählt im Kanton Zürich in Zürich mit 23'492, Kloten mit 9'039, Dietikon mit 5'841 und Winterthur mit 4'768 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Opfikon passt.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Zürich ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Opfikon heisst das 2026: CHF 22.39 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Hochlohngebiet).
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Für Opfikon rechnen wir mit dem Lohngebiet nach GAV Personalverleih: Hochlohngebiet. Daraus ergibt sich der tiefste zulässige Bruttostundenlohn, für Gelernte CHF 33.44 inklusive Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn. Der Stundensatz liegt darüber, weil Sozialabgaben und unsere Arbeit dazukommen.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Disponent/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Mit 2,9 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Wir unterstützen Transportunternehmen, Speditionen und Baulogistiker, die Disponentinnen und Disponenten brauchen, fest oder als Vertretung. Wir hören genau hin, suchen gezielt und bleiben erreichbar. Wir freuen uns auch über Anfragen von Betrieben aus diesen Orten: Wallisellen, Kloten, Bassersdorf. Ein Anruf genügt.
Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Hochlohngebiet auf einen Blick.
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.
Für die Berufsgruppe «43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zürich bei CHF 6'202, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'283 und CHF 7'338 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Ja. Wir vermitteln im Kanton Zürich und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Opfikon liegt im Bezirk Bülach im Kanton Zürich, rund 2 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Wallisellen, Kloten, Bassersdorf und Dübendorf. Zur Gemeinde gehören auch Glattbrugg und Glattpark. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
Glattbrugg · Glattpark
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