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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Zimmerleute für Yverdon-les-Bains: Personalanfrage

Für Zimmerleute mit Lehrabschluss gilt in Yverdon-les-Bains temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.

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Arbeitsmarkt in Yverdon-les-Bains in Zahlen

Zimmerleute temporär oder fest

Für Zimmerleute übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.

Am meisten Arbeitsplätze in Yverdon-les-Bains bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.

Wenn mehrere Aufrichten in kurzer Zeit anstehen oder die Halle voller Elemente ist, braucht es zusätzliche Leute, die Holzbau verstehen. Wir unterstützen Zimmereien, Holzbau- und Generalunternehmen mit Zimmerinnen und Zimmerleuten EFZ. Schildern Sie uns, welche Arbeiten bei Ihnen anstehen. Für Ihre Anfrage entstehen keine Kosten und keine Pflichten.

Zimmerleute EFZ für Ihren Holzbau

Steht eine Aufrichte an oder läuft die Elementproduktion auf Hochtouren, eignet sich ein Temporäreinsatz: Sie zahlen einen vereinbarten Stundensatz, und Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer erledigen wir. Für Ihr Stammteam vermitteln wir Zimmerinnen und Zimmerleute EFZ direkt fest oder über Try & Hire, wenn Sie die Person zuerst kennenlernen möchten.

Wann sich Temporärpersonal lohnt

Temporärpersonal hilft, wenn mehr Arbeit anfällt als Ihr Team schaffen kann: bei Auftragsspitzen, in der Ferienzeit, bei Krankheit oder Unfall und wenn ein Projekt früher beginnt als geplant.

Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.

Zimmermann/Zimmerin EFZ: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Betriebe mit Zimmerleute in Yverdon-les-Bains

In Yverdon-les-Bains arbeiten 1'060 Menschen in den Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Zimmerleute bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

Gemessen an allen Beschäftigten in Yverdon-les-Bains machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 5,0 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Das entspricht etwa dem Landesmittel.

Erziehung und Unterricht, Personalvermittlung und Personalverleih und Detailhandel sind in Yverdon-les-Bains die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 4'507 von 21'410 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.

Lohnniveau für Zimmerleute

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Genferseeregion einen Zentralwert von CHF 6'165 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'624, das obere über CHF 6'709 (BFS).

Fachleute der Branche im Kanton Waadt

Wir suchen Zimmerleute dort, wo die Branche stark ist: im Kanton Waadt vor allem in Lausanne, Yverdon-les-Bains, Le Mont-sur-Lausanne und Crissier, zusammen 5'750 Beschäftigte in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).

Gesetze und GAV im Temporäreinsatz

Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Yverdon-les-Bains kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.

Wer in Yverdon-les-Bains Personal verleihen darf

Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

In Yverdon-les-Bains gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.

Was der Verleiher abrechnet

Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

In fünf Schritten zur Fachkraft

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.

Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.

  • Bedarf und Zeitraum nennen
  • Rasche Rückmeldung
  • Profile prüfen und auswählen
  • Vertrag unterschreiben
  • Einsatz in Yverdon-les-Bains mit Betreuung

Was Temporärpersonal in Yverdon-les-Bains kostet

Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in Yverdon-les-Bains beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (Lohngebiet Normal, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.

Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.

Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Bauarbeiter mit weissem Helm bindet Armierungseisen auf einer Wohnbaustelle

Stellenmeldepflicht für Zimmerleute

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Zimmerleute 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Waadt 20'994 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 4,9 %. Gleichzeitig standen 2'885 offene Stellen bei den RAV.

Unsere Personalberatung arbeitet mit Zimmereien und Holzbaubetrieben zusammen, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Elementbauer. Brauchen Sie eine Zimmerin oder einen Zimmermann EFZ, temporär oder fest, melden Sie sich. Unser Angebot gilt selbstverständlich genauso für Betriebe in diesen Nachbarorten: Cheseaux-Noréaz, Chamblon, Treycovagnes.

Gesetze, Ämter und Verträge

Kostenrechner für Temporärpersonal

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Fragen und Antworten: Zimmerleute für Yverdon-les-Bains: Personalanfrage

Können Sie mehrere Zimmerleute für eine Aufrichte vermitteln?

Geben Sie in Ihrer Anfrage an, wie viele Personen Sie ab wann und wie lange brauchen und wer die Montage leitet. Wir prüfen, wen wir vorschlagen können, und sagen es Ihnen offen. Für kurze, intensive Phasen ist eine gestaffelte Lösung manchmal sinnvoll. So planen Sie mit klaren Angaben.

Wie viel verdienen Zimmerleute in Yverdon-les-Bains?

Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion weniger als CHF 5'624, ein Viertel mehr als CHF 6'709 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.

Ist der Beruf Zimmermann/Zimmerin meldepflichtig?

Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.

Was kostet eine Temporärkraft in Yverdon-les-Bains?

Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: in Yverdon-les-Bains CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.

Wer stellt Schutzausrüstung und Instruktion?

Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.

Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?

Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).

Ist eine Übernahme nach dem Einsatz möglich?

Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.

Yverdon-les-Bains und Umgebung

Zu Yverdon-les-Bains gehören Gressy und Yverdon. Nachbargemeinden sind Cheseaux-Noréaz, Chamblon, Treycovagnes und Pomy. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Cheseaux-Noréaz 283, Chamblon 270, Treycovagnes 77 und Pomy 295 (BFS, STATENT 2024).

Gressy · Yverdon

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Yverdon-les-Bains.

Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Yverdon-les-Bains, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten