Personalbüro für Lugano
58'680 Menschen arbeiten in Lugano in 10'205 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
- Alle Inserate in der ganzen Schweiz, temporär und fest
- Ihre Ansprechperson in der ganzen Schweiz
- 044 515 57 56 Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
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Zahlen für Lugano
10'205
Arbeitsstätten in Lugano
58'680
Beschäftigte in Lugano
4'873
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 24.03 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Tessin
1'319
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Tessin
Personal finden für Lugano
Wer in Lugano Personal sucht, braucht meist schnell eine Antwort. Wir melden uns rasch, sagen Ihnen offen, wen wir vorschlagen können, und klären Lohn, Arbeitszeiten und Beginn mit der Fachkraft, bevor sie bei Ihnen anfängt.
Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Weisungen, Sicherheit und Lohn
Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit an und bestätigt die Stunden.
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.
Try & Hire für Betriebe
Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Person, die bei Ihnen im Einsatz war, dürfen Sie also fest anstellen.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Wirtschaft in Lugano: die grössten Branchen
In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Mit 1'190 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Lugano (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Rechts- und Steuerberatung, Treuhand mit 3'066 und Detailhandel mit 2'995 Beschäftigten; im Schnitt sind es 5,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Berufe, die wir für Lugano besetzen
Gefragt sind in Lugano Fachleute mit Lehrabschluss aus Bau und Technik, Mitarbeitende für Lager und Produktion sowie Kaufleute. In der Branche Rechts- und Steuerberatung, Treuhand kommen besonders Treuhänderinnen, Buchhalter und Sachbearbeitende Rechnungswesen zum Einsatz.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih in Lugano
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Lugano gilt, steht im Verleihvertrag.
Wer in Lugano Personal verleihen darf
Für Betriebe in Lugano lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Sozialversicherungen und Lohnnebenkosten
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Lugano beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
In fünf Schritten zur Fachkraft
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb in Lugano kennenlernt.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
- Anfrage online oder am Telefon
- Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
- Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
- Verleihvertrag mit Stundensatz
- Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche
Kosten und Stundensatz in Lugano
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Lugano mindestens CHF 24.03 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 29.11 (Anhang 2, Lohngebiet Tessin). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Tessin: Handwerksberufe CHF 5'372, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 4'643, Hilfsarbeitskräfte CHF 4'366 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Arbeitsmarkt im Kanton Tessin
Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Tessin bei 2,9 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Tessin 1'319 offene Stellen gemeldet.
Wer in Lugano kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Gesetze, Ämter und Verträge
- Arbeitsvermittlungsgesetz AVG
- Arbeitsvermittlungsverordnung AVV
- Verordnung über die Unfallversicherung UVV
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV 2
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
- Regionale Arbeitsvermittlungszentren RAV
- Bundesamt für Statistik BFS
- Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich (Bewilligungsbehörde)
Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
- Stundenlohn
- 24.03
- Feiertage (3,2 %)
- 0.77
- Ferien
- 2.07
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.24
- Bruttolohn pro Stunde
- 29.11
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 1.98
- Lohnkosten pro Stunde
- 31.09
CHF 1'305.78 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Fragen und Antworten: Personalbüro für Lugano
Gilt Ihr Angebot auch rund um Lugano?
Ja. Wir vermitteln im Kanton Tessin und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Wie teuer ist Temporärpersonal in Lugano?
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 24.03 pro Stunde für Gelernte in Lugano (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Was heisst Try & Hire?
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Wer versichert die Temporärkraft gegen Unfall?
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Wie schnell melden Sie sich nach einer Anfrage?
Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.
Müssen Sie offene Stellen dem RAV melden?
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Lugano und Umgebung
Lugano liegt im Kanton Tessin, rund 159 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Massagno, Porza, Mendrisio und Bellinzona. Zur Gemeinde gehören auch Aldesago, Barbengo, Bogno, Breganzona und Brè sopra Lugano. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt. In Massagno mit 2'254, Porza mit 808 und Mendrisio mit 19'510 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Aldesago · Barbengo · Bogno · Breganzona · Brè sopra Lugano · Cadro · Carabbia · Carona
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
