Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Vitznau LU
- Vitznau LU
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Temporärarbeit und feste Stellen für Meggen
LU
Persönlich erreichbar
044 515 57 56Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
In wenigen Minuten bewerben, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben, auch am Handy.
Kostenlos und unverbindlich: Ihr persönlicher BereichSo läuft es ab
Fachkräfte für Baustelle, Werkstatt, Büro und Lager, temporär oder fest.
Kunden-Portal kostenlos, Zugang nach rund 10 Minuten Prüfung
Inserate rund um Meggen (bis 25 km)
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Wir vermitteln alle Berufe und Branchen, für Meggen und die ganze Schweiz.
Passende Leute suchen wir zuerst unter den Jobsuchenden, die bei uns gemeldet sind, und sonst gezielt für Ihre Stelle. Machen Sie eine Personalanfrage und erhalten Sie kostenlosen Zugang. Ihr Personalberater meldet sich unverbindlich und unverzüglich.
Der Rechner zeigt die Lohnuntergrenze für Temporäreinsätze, so wie sie im GAV steht.
Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 25.86
Gelernte, Übrige Schweiz
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 4’713, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
Welcher Mindestlohn für einen Temporäreinsatz in Meggen gilt, hängt von der Branche Ihres Betriebs ab: Hat sie einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Löhne, sonst der GAV Personalverleih. Den Betrag nach Branche und Ausbildung zeigt der Mindestlohn-Rechner auf dieser Seite. Wir halten diese Regeln ein und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor.
654
Arbeitsstätten in Meggen
2'451
Beschäftigte in Meggen
192
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Unser Personalbüro vermittelt Dauerstellen und verleiht Personal, mit Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO. Für Betriebe in Meggen heisst das: ein Ansprechpartner für alle Formen der Anstellung, ob für drei Tage oder unbefristet.
In der grössten Branche in Meggen, Erziehung und Unterricht, arbeiten 192 Menschen in 30 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Auf dem Bau und in der Gebäudetechnik schwankt die Auslastung über das Jahr. Mit Leuten auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne das feste Team zu vergrössern.
Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Das Bundesamt für Statistik zählt in Meggen 654 Arbeitsstätten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Erziehung und Unterricht mit 192 Personen, gefolgt von Unternehmensberatung mit 158 und Informatikdienstleistungen mit 143.
Mit 4 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Meggen (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Rund 6 Prozent der Beschäftigten in Meggen arbeiten in Industrie und Bau, 92 Prozent im Dienstleistungssektor und 2 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 3,7 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Wir besetzen Stellen auf dem Bau, in der Elektro- und Haustechnik, in der Produktion, in der Logistik und in der Verwaltung. Für Betriebe der Branche Erziehung und Unterricht kommen vor allem Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende in Frage.
Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Meggen gilt, steht im Verleihvertrag.
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih.
In Meggen heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt.
Als untere Grenze gilt in Meggen der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zentralschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'479, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'166 und für Handwerksberufe bei CHF 6'272 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Mit 2,0 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Wer in Meggen kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.
Das Kunden-Portal zeigt Ihnen freie Fachkräfte rund um Ihren Betrieb und ob sie mit Auto oder ÖV kommen.
Mit «Anfragen» geben Sie Ihrer Ansprechperson Bescheid, sie meldet sich bei Ihnen. Kosten hat das Portal keine.
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Laufende Verleihverträge enden mit den vereinbarten Fristen, danach ist der Wechsel frei. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Auf Wunsch übernehmen wir laufende Einsätze, wenn die Fachkraft einverstanden ist.
Bei unbefristeten Verträgen gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei befristeten die ersten zwei Drittel, höchstens drei Monate (Art. 10 GAV Personalverleih).
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Das Gesetz schützt den Übertritt: Abreden, die ihn nach dem Einsatz verhindern sollen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Planen Sie die Übernahme von Anfang an, vereinbaren wir Try & Hire mit klaren Bedingungen.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Ihr Betrieb instruiert die Temporärkraft vor Ort und stellt die nötige Ausrüstung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Versichert ist die Person über uns.
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Nachbargemeinden sind Adligenswil, Ebikon, Horw und Emmen. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. In Adligenswil mit 1'683, Ebikon mit 7'147 und Horw mit 5'384 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr